Den Verlustrücktrag kannst du natürlich erst dann beantragen, wenn das Finanzamt über deinen Steuerbescheid 2000 "entschieden" hat. Der Verlustrücktrag ist dann vom Finanzamt von amtswegen …
Vielen Dank für die schnellen Info´s. Ich denke das Problem ist sowohl die "zu späte" Änderung des §23 als auch der versäumte Verlustvortrag. Da für die folgenden Jahre nun die Änderung greift und …