Neues Gesetz ist immer möglich! Wenn nicht, schlage ich vor, eine Sondersteuer zu Gunsten der M-Aktionäre zu erheben. Zum Beispiel eine zusätzliche Gebühr auf jede Börsentransaktion. So 6Pfennig …
Greifer Extra wegen MBX wird es dk. § 33 EStG wohl keiner Gsetzesänderung bedürfen. cu