NAT, du meinst wirklich, dass die Amnestie in MEINEM Fall anwendbar ist? Und was ist, wenn das FA auf Besteuerung nach dem Auslandsinvestmentgesetz von 02 und 03 besteht? Dann bekämen SIE ja mehr - …
Die Amnestieregelung ist anwendbar. Ich würde aber einen anderen StB damit beauftragen.