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    Und wieder einmal: Steueramnestie :-( - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.05 20:44:20 von
    neuester Beitrag 24.02.05 17:58:32 von
    Beiträge: 9
    ID: 957.781
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      schrieb am 23.02.05 20:44:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich brauche nochmal ein paar Ratschläge.

      Wie bereits Thread: Kann mir mal jemand helfen bzgl. Steueramnestie, Spekusteuer usw? zu entnehmen ist habe ich bisher meine Spekulationsgewinne nicht gemeldet, obwohl es keine besonders große Summe ist.
      Im Bekanntenkreis habe ich zwei Steuerberater, naja, eigentlich sind es "nur" Personen die im Büro eines Steuerberaters arbeiten.
      Lange Rede, kurzer Sinn, ich habe meine Fragen an die beiden gestellt und bin jetzt dümmer als zuvor, da die Antworten verschieden waren.

      Da die Zeit drängt ja nun bekanntlich und da ich immer noch auf der Suche nach dem richtigen Steuerberater bin müsste ich folgendes wissen:

      1. Einer meiner Bekannten hat mir zur Selbstanzeige geraten. Das ist doch Nonsens, ich müstte doch Straffreiheit gemäß dem Steueramnestiegesetzt beantragen, oder?

      2. Es geht ja lediglich um die Zeit nach dem 1.1.1999. Nun wurde mir gesagt, dass ich die Spekugewinne ab dieser Zeit pauschal mit 35% versteuern müsste. Meine in dieser Zeit entstandenen Spekuverluste könnte ich nicht mehr gegenrechnen (und das sind gar nicht wenige). Stimmt das?

      3. Bis 2001 habe ich keine Belege mehr. Allerdings hat mir mein Broker ein Auszug mit allen Vorgängen meines Depots ausgehändigt (es stehen dort keine Namen sondern nur WKN). Reicht dies als Beleg aus? Originalbelege kosten das Stück 15 Euro, das würde sich nicht rechnen!

      4. Ich habe geraten bekommen einfach still zu halten. Die chance erwischt zu werden wäre gering. Nun, riskieren will ich eigenlich nix, und mit weisser Weste schläft es sich bekanntlich besser. Aber lohnt der Aufwand wirklich da das Gesetz, in dem das Finanzamt auf meine Daten zugreifen kann so wohl nie in Kraft treten wird? Egal wie, werde mich wohl melden, trotzdem würde es mich interessieren wie ihr so darüber denkt.

      5. Straffrei ist man doch erst dann, wenn man seine Steuerschulden binnen (waren es 14 Tage?) begleicht. Nun ist es doch noch gar nicht sicher, ob die Spekusteuer überhaupt verfassungsmässig ist. Was ist zu tun, bezahlen, gleich Widerspruch einlegen und evlt später das Geld zurückfordern? Oder Aussetzung beantragen, und erst dann bezahlen wenn das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat?


      Ich hoffe das wars.

      Ich muss wie gesagt bald einen Termin machen und möchte dem Steuerberater vorab etwas ausfragen ob er sich mit der Materie auskennt, oder mich evtl. reinreitet ohne das ich es will!




      Danke allen schonmal im voraus.


      Auch wenn die Fragen evtl schonmal in anderen Threads gestellt bzw. beantwortet wurden: Bitte entschuldigt, denn stellenweise sind die Threads so lange, btw. mit Fachchinesisch vollgestopft!


      Sorry!
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 21:08:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wende dich an einen StB, der in einer größeren Sozietät arbeitet und frage vorher, ob er sich mit der Materie auskennt; sollte nicht unbedingt der StB sein, der sonst deine Erklärungen macht - falls du es dir anders überlegst ...
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 21:16:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Seit wann muß man denn Spekulationsgewinne versteuern :confused:

      wäre mir neu, denke das Gesetz gibt es nicht mehr, es war mal kurz da, dann wars wieder weg.

      Deutschland muß toleranter werden, finde ich.:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 21:52:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      um die Verluste zu verrechnen könntest du die Selbstanzeige machen (+/- O und das kostet dann ja auch nichts) und den Rest machst du dann einfach über die Amnestie und zahlst 35% pauschal.
      Ob das rechtlich geht kann ich dir allerdings auch nicht sagen!



      Viel Glück
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 11:18:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke, aber ich hätte es wenn es geht gerne ein wenig genauer.
      Welcher Steuerberater sagt denn "Nein" wenn ich ihn fragen würde, ob er sich mit der Materie auskennt?

      Ich möchte schon ganz gerne wissen wie es sich verhält, um nicht auf die Nase zu fallen!


      Kann mir jemand meine Fragen genau beantworten?



      Danke schonmal im voraus!!!!

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      schrieb am 24.02.05 15:33:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      @MC_Hermann,

      bin kein StB, aber man kriegt ja auch so einiges mit:

      Du kannst Dir im Prinzip für jedes Jahr und jeden Sachverhalt (zb. Gewerbebeertrag / Zinsen / Erbschaftssteuer / ?) aussuchen, ob Du Selbstanzeige machst oder Amnestie.
      Aussuchen heißt, Du rechnest aus, wo Du günstiger wegkommst (zb. Spekuverluste gehen nur bei Anzeige zu verrechnen, dafür ist der Steuersatz ggf. höher ?).
      Bei Selbstanzeige sind ggf. genaue Belege vorzulegen, bei Amnestie wird es m.W. so geglaubt.
      Wie Du den Einspruch einlegst, keine Ahnung.
      Für Amnestie läuft die Frist bald ab, Anzeige kannst Du immer machen (solange man Dir nicht schon auf der Spur ist).
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 16:22:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6

      Wie sicher bist du dir da?

      Wer kann mir bitte ganz genau sagen, ob die Amnestieregelung für folgenden Sachverhalt möglich wäre:

      Ich investierte im Januar 2002 ca. 100.000,- EURO in einen britischen Hedgefonds.

      WICHTIG: Das Geld wurde legal verdient, versteuert - also alles 100 %ig korrekt.

      Den Fonds kündigte ich zum 31.12.2003.

      Ich erhielt EURO 130.000,- zurück.

      Meinem Steuerberater erzählte ich von einem Fonds - der fragte nur nach der Haltedauer...und da > 1 Jahr im Depot, meinte er, ...für ihn respekt. für das FA dann uninteressant!

      Nun könnte sich Stress mit dem FA anbahnen. Seit Anfang der Woche weiß ich nun auch, wie diese Fonds besteuert werden. Was nun? Wer kann helfen?

      PSEUDO
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 17:03:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Amnestieregelung ist anwendbar. Ich würde aber einen anderen StB damit beauftragen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 17:58:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      NAT, du meinst wirklich, dass die Amnestie in MEINEM Fall anwendbar ist?

      Und was ist, wenn das FA auf Besteuerung nach dem Auslandsinvestmentgesetz von 02 und 03 besteht?

      Dann bekämen SIE ja mehr - von daher wären sie doch dumm oder?

      ...und gilt/galt die Amnestie nicht nur für "Geschäfte" bis 2001 oder 2002?

      PSEUDO


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