Aktienduffy schrieb 16.05.24, 22:54
Es gibt hier nun mehrere optionalitäten.
Definitiv kommen wird ein delisting, der Angebotspreis hier wird wieder bei 68 EUR liegen, da dies der höchste vorerwerbspreis seitens Novartis war. Aktuell könnte Novartis noch über die Börse höher zukaufen, da sich die nachzahlungsverpflichtung binnen Jahresfrist für die andiener nur auf außerbörsliche Käufe bezieht, Novartis wird dies aber nicht machen, weil dies dann zu einem höheren delistingpreis führen würde und ich kenne keine einzige Übernahme, bei der der übernehmer binnen Jahresfrist überzahlt hätte.
Die große Frage ist jetzt, ob Novartis gleich einen BGAV ankündigt und abschließt oder ob sie diese Flanke offen lassen und darauf setzen durch die nachfrist und das delisting Angebot auf über 90 Prozent kommen um gleich einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze out durchführen zu können. Wäre dies der Fall, wäre der festgelegte abfindungspreis der höhere Wert des volumsgewichteten 3 monatsschnitts (3mVWAP) des Zeitraums für Bekanntgabe der Absicht oder der Wert eines IDWS Gutachtens, dieser Wert liegt aber laut abgebotsunterlage weit unter 68 (ist halt die Frage ob das eine Drohgebärde war oder ist) Wenn sie sich beeilen und gleich das delisting nachschieben, dauert es aber in etwa 2 Monate bis das durch ist und dann dürfte der Vwap über 68 liegen. Im nachgang wird es dann ein Spruchverfahren geben, bei dem der abfindungspreis überprüft wird und die Entscheidung für oder gegen alle abgebundenen Aktionäre gilt, egal ob man Antragsteller im Spruchverfahren ist oder nicht. Eine etwaige Nachzahlung wird vom Zeitpunkt der Ausbuchung der Aktien bis zum letztinstanzlichen Entscheid mit 5% über dem Basiswissen laut BGB verzinst.
So, allerdings deutet viel mehr darauf hin, dass Novartis sofort einen Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag anstrebt, welcher mit einer 3/4 Mehrheit auf der HV möglich ist. Wird dieser abgeschlossen, gilt analog die Methodik der Bewertung wie oben beschrieben, allerdings bleibt man Aktionär eines Unternehmen, welches von Novartis beherrscht wird, dafür erhält man eine garantiedividene, welche unabhängig von der ertragslage vom Morphosys von Novartis bezahlt werden muss. Der BGAV hat eine mindestlaufzeit von 5 Jahren und kann dann erstmalig gekündigt werden.
Spannend ist hier die Frage, ob die detaillierte Erwägung des BGAV in der abgebotsunterlage schon als Ankündigung gilt und der vwap somit bei 51 liegt, diese Sichtweise wäre aber extrem fragwürdig, da Novartis zu diesem Zeitpunkt keine einzige Morphosys Aktie besessen hat.
Kündigen sie nach Vollzug des Angebots nächste Woche den BGAV an und dies gilt als relevanter Zeitpunkt, weiss man, dass die BGAV Abfindung bei mindestens rund 66 EUR liegt. Das besondere ist jetzt daran, dass man diese Abfindung so lange annehmen kann, solange das mit Sicherheit eingeleitete Spruchverfahren letztinstanzlich entschieden ist ( hier geht es um die Frage der Höhe der Ausgleichszahlung und der Abfindung). Der Charme liegt jetzt daran, dass die Abfindung für die Dauer des Spruchverfahren mit 5% über dem Basiszins verzinst wird (aktuell 8,62%), die jährliche Ausgleichszahlung wird hier allerdings abgezogen.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich
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