Guten Abend, die Antwort GuruN ist schon nicht schlecht, jedoch nicht zwingend richtig. 1/4 + 1/4 gibts nur im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierneben kann es Sinnvoll sein falls …
bei Zugewinnausgleich gesetzliche Erbfolge: Vater 1/4 + 1/4 = 1/2 Kinder je 1/6 und zwar vom gesamten Kuchen (Grundstück + Rest)