steuerlich passiert gar nichts, die 1%-Grenze ist pro Steuerpflichtigen zu sehen und werden auch nicht bei Heirat zusammengerechnet. Also weiterhin nur evtl. Einkünfte aus § 23 EStG
Frage zu folgendem Sachverhalt. Er: zu 0,99% an einer AG beteiligt Sie: zu 0,75% an einer AG beteiligt. Beide haben hohe Buchgewinne und halten die Aktien bereits über ein Jahr hinaus. Was passiert …