Auf der Internet-Seite von quadriga stehen zahlreiche Infos zu den Genusscheinen. Hier der Link: http://www.superfund.de/downloads/RechtSteuern_DE_SF.pdf
Ja okay, das ist soweit klar. Mir ist nicht klar, warum Genusscheine als Investmentvermögen angesehen werden sollten. Ist ja letztlich eine Unternehmensbeteiligung und kein Sondervermögen wie bei …