Wertpapierdienstleistungsunternehmen: Finanzdienstleistungen (§§ 1, 32 KWG) (Anlagevermittlung, Abschlußvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Eigenhandel, Drittstaateneinlagenvermittlung, …
Übrigens besagt eine Theorie: Je höher du deine Ziele steckst, desto mehr erreichst du!