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    Unabhängiger Privater Vermögensverwalter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.05 18:24:12 von
    neuester Beitrag 27.07.05 20:49:56 von
    Beiträge: 7
    ID: 996.061
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      Avatar
      schrieb am 27.07.05 18:24:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Leute ich brauch Hilfe, ich such mir nen Ast ab und find nichts...vielleicht weiss wenigstens jemand wo man suchen muss...

      Ich will mich informieren was man alles benötigt um unabhängiger, privater Vermögensverwalter zu werden. Also eine kleine Firma gründen und Geld für andere, ähnlich einem Fond, anlegen.

      Ich denke jeder weiss wie das so gemeint ist, Freunde, Bekannte und später vielleicht auch andere geben mir Geld, und ich legs für sie an.

      Bitte - nicht wieder Kommentare, dass man kein Geld für Leute die man kennt anlegen soll - mir ist das egal - ich will nur endlich wissen was man dafür benötigt.

      Vielleicht ist hier auch jemand der so etwas betreibt und einmal mit mir reden würde...

      Also bitte - heft mir.
      Danke

      Mfg.
      Andreas
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 19:18:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      wie lange hast du dich mit der Idee schon beschäftigt?

      ich jetzt 5 Minuten (seit dem lesen deines Postings)

      wozu gibts google?

      aber wie ich es mir dachte brauchst du, da du Gelder treuhänderisch verwaltest eine Banklizenz.

      ich schick dir mal nen Link
      http://www.international-ukbusiness.com/vermoegensv.htm

      vielleicht hilfts dir weiter

      manunikat

      (übernehme natürlich keine Gewähr für die Qualität der Seite)
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 19:29:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]17.366.149 von Andreas84 am 27.07.05 18:24:12[/posting]Sorry, ich hoffe, Du verstehst mein Posting nicht falsch, ich will Dich nicht beleidigen, aber ich persönlich halte Dich für, sorry, für etwas größenwahnsinnig.

      Man sollte wohl folgendes haben:
      1. ausreichend lange Börsenerfahrung (mindestens ein paar Jahre)
      2. ein gewisses Mindestalter
      3. einen gewissen eigenen finanziellen "Background"
      4. und nicht zuletzt eine gewisse Vorbildung

      Ich habe mich beim Lesen Deines Threads an folgendes Posting von Dir erinnert und es gefunden (in einem Teleplus-Thread), Zitat: "Ich hab doch gesagt das ich arbeitslos bin...aber das Geld das ich anlege habe ich mir in meiner Lehre mühsam zusammen gespart - also keine Panik, ich mach euers nicht kaputt..."

      Du bist also jung und hast offenbar erst vor kurzem eine Lehre absolviert und hast Dir Dein Startkapital für die Börse mühsam zusammengespart und erst kurz mit der Börse zu tun.

      Bitte begründe, warum ich ausgerechnet Dir mein Geld anvertrauen soll. Bzw. warum Deine Freunde und Bekannten das machen sollen.
      Wie gesagt, ich will Dich nicht beleidigen und lasse mich ggf. gern eines besseren belehren, mit entsprechenden Argumenten.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 19:40:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ohne meine sonstigen Bedenken äußern zu wollen:

      www.vdh24.de
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 20:14:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi nici,

      ich beschäftige mich seit über 5 Jahren mit der Börse...ok das mag manchen wenig vorkommen, ich denke ich hab sehr viel gelernt.

      Das Geld wäre ja nicht mein Geld, ich hab einige Menschen in meinem Umfeld die nicht grade arm sind...

      Mindestalter...hmm...ok die Theorie lass ich mal so dahin gestellt.


      Allerdings hat sich das vorerst eh erledigt, nachdem ich auf www.vuv.de (jaaaa, ich hab bei google nach ner Ewigkeit doch noch ne gute Seite gefunden) gesehen hab, was der Gesetzgeber wieder einen Mist vorschreibt...

      Ich finde das etwas lächerlich, treibt die Leute ja in die Schwarzarbeit...nun ja, ich werde mich jedenfalls bemühen mein Ziel dennoch zu erreichen.

      Danke an die die helfen wollten!!!

      Mfg.
      Andi

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      Avatar
      schrieb am 27.07.05 20:16:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Übrigens besagt eine Theorie: Je höher du deine Ziele steckst, desto mehr erreichst du!
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 20:49:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wertpapierdienstleistungsunternehmen:

      Finanzdienstleistungen (§§ 1, 32 KWG)
      (Anlagevermittlung, Abschlußvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Eigenhandel, Drittstaateneinlagenvermittlung, Finanztransfergeschäfte, Sortenhandel)
      Erlaubnispflicht besteht für Tätigkeiten der gewerblichen Finanzdienstleisung.

      Finanzdienstleistungen sind( § 1 Abs.1 a, Satz 2 Nr. 1-7):

      Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung)
      Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung)
      Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung)
      Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel)
      Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU
      (Drittstaateneinlagenvermittlung)
      Besorgung von Zahlungsaufträgen (Finanztransfergeschäft)
      Handel mit Sorten (Sortengeschäft)
      Finanzinstrumente sind (§ 1 Abs. 11 KWG):

      Wertpapiere (Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genußscheine, Optionsscheine und vergleichbare Wertpapiere, Anteilsscheine, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden), Geldmarktinstrumente (Forderungen, die keine Wertpapiere sind und üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, z. B. kürzerfristige Schuldscheindarlehen), Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate (Termingeschäft, Optionsgeschäft).
      Zulassung:
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      Postfach 13 08
      53003 Bonn
      Tel: 0228/4108-0
      Fax: 0228/4108-1550
      www.bafin.de

      Voraussetzung:

      Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel
      Angabe der Geschäftsleiter
      Zuverlässigkeit: d. h. keine Gewerbeuntersagung, keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister), wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, keine Steuerschulden, keine Vorstrafen (Auszug aus dem Bundeszentralregister)
      fachliche Eignung
      Geschäftsplan, aus dem die Art der geplanten Geschäfte, der organisatorische Aufbau und die geplanten internen Kontrollverfahren hervorgehen
      Anmerkung

      Ausnahmen: Darlehensvermittlung und Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen, gemäß § 2 Abs. 6 KWG gelten u. a. nicht als Finanzdienstleistungsinstitute: Unternehmen, die Finanzdienstleistungen ausschließlich für ihr Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen erbringen, Unternehmen, deren einzige Finanzdienstleistung der Handel mit Sorten ist, sofern dies nicht ihre Haupttätigkeit darstellt (z. B. Hotels, Reisebüros, Kaufhäuser), Angehörige freier Berufe, deren Berufsrecht die Erbringung von Finanzdienstleistungen nicht ausschließt und die Finanzdienstleistungen nur gelegentlich im Rahmen ihrer Berufstätigkeit erbringen, Unternehmen, die als Finanzdienstleistungen ausschließlich die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und einem lizenzierten Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder einer ausländischen Investmentgesellschaft betreiben

      Die Vermittlung von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentanteilen unterfällt ausschließlich § 34 c GewO. Die Vermittlung von Fondsanteilen und sonstigen Finanzinstrumenten unterfällt § 32 Abs. 1 KWG. Die Abschluß- oder Anlagevermittlung ausschließlich für Rechnung und unter Haftung eines Einlagekreditinstitutes oder Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz im Inland oder der EU ist erlaubnisfrei.


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