Laut HV heute:
Der Kurs von $ 5,46 liegt um 55% über dem 3 Monatsmittel vor
dem Tag der Angebotsunterbreitung am 12.06. von € 3,53.
Hab noch mal recherchiert und folgendes gefunden:
Vereinfachte Fusion (Downstream Merger)
Ein Downstream Merger (Verschmelzung der Mutter auf die Tochter,
wobei die Tochter als übernehmende Gesellschaft bestehen bleibt)
wird im niederländischen Recht häufig als vereinfachte Fusion
(simplified merger) behandelt. In solchen Fällen, insbesondere
wenn die übernehmende Tochtergesellschaft alle Anteile der
wegfallenden Muttergesellschaft hält, entfällt die Notwendigkeit
eines formalen Umtauschverhältnisses der Aktien, da keine neuen
Aktien ausgegeben werden, um Aktionäre der Muttergesellschaft
abzufinden.
- Abfindungsrecht (Exit Right): Wenn ein
Aktionär einer grenzüberschreitenden Verschmelzung widerspricht,
hat er nach niederländischem Recht ein gesetzliches Recht aus der
Gesellschaft auszutreten und eine angemessene Abfindung in bar zu
verlangen (sogenanntes "exit right" oder "appraisal right").
Dieses Recht besteht jedoch nicht bei rein innerstaatlichen
Fusionen, um eine solche
handelt es sich Curevac NV wird auf Curevac Merger BV
verschmolzen.
- Gerichtliche Überprüfung: Die
Angemessenheit der Fusionsbedingungen, einschließlich des
Umtauschverhältnisses der Anteile (soweit relevant), kann
gerichtlich angefochten werden. Ein Gericht kann Gutachter
bestellen, um den "fairen Wert" der Aktien zu bestimmen. Dies
kann letztendlich zu einer Anpassung der Kompensation führen,
aber es ist ein gerichtliches Verfahren, keine automatische
"Nachbesserung".
Good Luck bei einer gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit
vor einem niederländischen Gericht, zumal........57% der
Großaktionäre das Angebot für angemessen erachten.
Ist die Annahmeschwelle schon erreicht? Nein, aber 57% der Großaktionäre (Devini - Hopp,
Curevac Management, KFW - für den Bund) haben der Übernahmen
bereits zugestimmt. Bei GSK bin ich mir nicht sicher.
Gruß


baggo-mh