Oder: Das zu versteuernde Einkommen wird abzüglich des Grundfreibetrages versteuert. :)
Ach hab Deine Antwort erst jetzt gesehen, kowallski. Danke. "Also man zieht nicht den Grundfreibetrag von den Einnahmen ab, sondern schaut bei der Berechnung der ESt, was liegt über dem GF und das …