Du trägst doch sowieso nur deine Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein. Wenn sich vor- oder rücktragsfähige Verluste ergeben, werden die vom Finanzamt in …
@Ebinger Wahrscheinlich gar nirgends. Wenn dein ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN negativ ist, bedeutet es nicht, dass es zwingend zum Verlustvor- oder rücktrag kommt. Beim Verlustvor- und rücktrag kommt es …