Es werden folgende Kupons fest ausgeschüttet:
Kupontermin | Kupon |
20.07.2015 | 2,75% p.a. |
20.07.2016 | 2,75% p.a. |
20.07.2017 | 3,00% p.a. |
20.07.2018 | 3,00% p.a. |
20.07.2019 | 3,25% p.a. |
20.07.2020 | 3,25% p.a. |
20.07.2021 | 3,50% p.a. |
20.07.2022 | 3,50% p.a. |
20.07.2023 | 4,00% p.a. |
20.07.2024 | 4,00% p.a. |
Die Anleihe wird zum Nennwert zurückgezahlt.
Die beiden Referenzschuldner gehen zu je 50% in die Bewertung von Kreditereignissen ein.
Die Rückzahlung zum Nennwert sowie die Kuponzahlungen stehen unter dem Vorbehalt des Eintritts eines Kreditereignisses.
Als Kreditereignis wird definiert:
-Insolvenz
-Nichtzahlung
-Restrukturierung
Tritt ein Kreditereignis bei einem Referenzschuldner ein, werden Auszahlungsanspruch und Kuponansprüche reduziert. Der Anteil des betroffenen Referenzschuldners (50%) wird zum Barausgleichsbetrag zurückgezahlt, die Kuponzahlungen verringern sich um 50%.