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    Crowdinvesting  486  0 Kommentare
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    Optimale Voraussetzungen für Anschlussfinanzierungen

    Immer mehr Startups nutzen die Möglichkeit, eine Finanzierung über die Crowd zu erhalten. Crowdinvesting ist dabei oft nur der erste Schritt eines Startups in Richtung Wachstum. Bei Venture Capital-Finanzierungen heißt es häufig „Nach der Finanzierung, ist vor der Finanzierung.“ Denn oftmals wird eine Anschlussfinanzierung nötig, um weiteres Wachstum – z.B. für eine Internationalisierung – zu ermöglichen.

    Anschlussfinanzierungen sind auch für die Crowdinvestoren von großer Wichtigkeit, denn ohne ausreichendes Wachstumskapital wird das Startup, in das sie frühzeitig eingestiegen sind, vermutlich scheitern. Doch wie müssen Crowdinvestingverträge gestaltet sein, damit sie optimal auf Anschlussfinanzierungen ausgerichtet sind? Auch wenn es sicherlich eine Vielzahl von Faktoren zu beachten gibt, auf die VC-Investoren achten, so gibt es einige Grundvoraussetzungen, die unbedingt eingehalten werden müssen:

     

    Keine Mitbestimmungsrechte der Investoren
     

    Bei einem erfolgreichen Crowdinvesting beteiligen sich regelmäßig mehrere Hundert Mikroinvestoren an einem Startup. Bei so vielen Investoren kann natürlich nicht jeder einzelne Investor Einflussnahmerechte auf den Geschäftsbetrieb des Startups haben. Das Startup wäre sonst handlungsunfähig und ein VC würde nicht investieren.

    Alle großen Crowdinvesting-Plattformen beteiligen die Investoren deshalb nur wirtschaftlich. Das heißt, die Investoren profitieren von Einnahmen des Startups und Exit-Erlösen zwar wie vollwertige Gesellschafter, sie erhalten jedoch keine Mitbestimmungsrechte.

    Natürlich können Investoren jedoch über die Plattform direkt mit den Startups kommunizieren und Anregungen, aber auch Kritik äußern. Die Startups gehen hierauf auch gerne ein, denn dieser bereichernde Austausch mit den Investoren ist häufig ein wesentlicher Grund, warum sich Startups für Crowdinvesting entscheiden.

     

    Verwässerung der Beteiligungen
     

    Bei Anschlussfinanzierungen kommen üblicherweise weitere Investoren als neue Gesellschafter „an Bord“. Dies bedeutet gleichzeitig, dass sich die Beteiligungsquoten der bestehenden Gesellschafter leicht reduzieren. Dies nennt man „Verwässerung“. Eine Verwässerung aller Alt-Investoren – also auch der Crowdinvesting-Investoren – ist in der Venture Capital-Branche nicht nur üblich, sondern eine absolute Voraussetzung für Anschlussfinanzierungen. Dies betrifft jedoch nicht nur die Crowdinvesting-Investoren, sondern auch die Gründer und grundsätzlich auch Business Angels und VCs. Ohne eine Verwässerung wären Anschlussfinanzierungen ansonsten nicht möglich.

     

    Schutz von vertraulichen Informationen
     

    Wissen ist Macht und bedeutet Wettbewerbsvorsprung. Dies wissen sowohl Startups als auch Venture Capital-Gesellschaften. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass vertrauliche Informationen des Startups nicht öffentlich werden.

    Eine Grundvoraussetzung für Anschlussfinanzierungen ist daher, dass sichergestellt ist, dass Mikroinvestoren nicht in den Besitz von vertraulichen Informationen gelangen. Ein VC wird nicht in ein Startup investieren, das regelmäßig vertrauliche Informationen der Öffentlichkeit (und möglicherweise Wettbewerbern) preisgibt.

    Startups müssen bei der Auswahl der richtigen Crowdinvesting-Plattform deshalb darauf achten, welche Reporting-Pflichten ihnen die Plattform auferlegt. Hier gibt es zwischen den führenden Plattformen große Unterschiede.

    Regelmäßige Reportings an die Crowd zu sensiblen Finanzdaten und –planungen (z.B. Cashflows) sind für VCs regelmäßig absolute Dealbreaker, da diese Reportings zu viele vertrauliche Informationen preisgeben. Als Startup sollte man eine Plattform auswählen, bei der zwar die Mikroinvestoren über den Geschäftsverlauf auf dem Laufenden gehalten werden. Jedoch sollten keine KPIs und Interna zu Finanzen und strategischen Planungen – und damit letztlich Geschäftsgeheimnisse – veröffentlicht werden müssen.

     

    Vertragslaufzeiten müssen lang genug sein
     

    Crowdinvesting-Kapital ist Kapital auf Zeit. Ebenso wie VCs wollen Crowdinvesting-Investoren irgendwann auch Geld zurückbekommen.Grundsätzlich gilt in der Venture Capital-Branche das „First In, Last Out“-Prinzip. Dies bedeutet, dass das zuerst investierte Kapital als letztes wieder aus dem Unternehmen abfließen soll.

    Dieses Prinzip hat einen einfachen Hintergrund: VCs wollen verhindern, dass Geld aus dem Unternehmen abfließt, bevor es zu einem Exit gekommen ist. Bis zum Exit soll das investierte Kapital vollständig dem Unternehmen für sein Wachstum zur Verfügung stehen. Erst wenn es zum Exit kommt, soll wieder Geld von dem Startup an die Investoren zurückfließen.

    Startups müssen daher bei der Wahl der Crowdinvesting-Plattform darauf achten, dass die Beteiligungsverträge mit den Mikroinvestoren lang genug laufen. VCs planen ca. 3-7 Jahre bis zum Exit. Die Beteiligungsverträge mit den Mikroinvestoren dürfen daher von den Mikroinvestoren frühestens nach 8 Jahren kündbar sein, damit diese Verträge kompatibel für Anschlussfinanzierungen sind. Und dies ist auch zum Vorteil der Investoren; es ist besser, 8 Jahre an Gewinnen teilzuhaben als beispielsweise nur 5 Jahre.

     

    Investoren-Pooling
     

    Wenn die oben genannten Punkte eingehalten werden, besteht nicht die Notwendigkeit, die Crowdinvesting-Beteiligungsverträge mit den Mikroinvestoren in Anschlussfinanzierungsrunden mit VCs anzupassen. Allerdings gestalten sich Anschlussfinanzierungen jeweils individuell. Es ist nicht auszuschließen, dass in Sonderkonstellationen dennoch die Beteiligungsverträge mit den Mikroinvestoren geändert werden müssen. Sind die Vertragslaufzeiten hingegen zu kurz oder die Reporting-Pflichten zu streng, müssen die Verträge sogar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geändert werden.

    VCs setzen sich jedoch nicht mit Hunderten einzelnen Investoren auseinander, um individuell Vertragsänderungen auszuhandeln. Zum einen gibt es kaum Investment-Cases für die sich dieser Aufwand aus VC-Sicht lohnen würde und zum anderen bestünde – selbst wenn man den Aufwand betreibt – die große Wahrscheinlichkeit, dass man sich mit einzelnen Mikroinvestoren doch nicht einigt.

    Für den Fall von Vertragsänderungen müssen die Mikroinvestoren daher gepoolt werden. Das heißt, alle Mikroinvestoren müssen zusammen so behandelt werden können, wie ein einziger Gesellschafter. Startups müssen daher darauf achten, dass die Crowdinvesting-Plattform als zentraler Ansprechpartner für Vertragsänderungen dienen kann und es einen vertraglichen Mechanismus für einheitliche Vertragsänderungen gibt – ein Investoren-Pooling eben.

     

    Fazit


    Anschlussfinanzierungen für Startups, die sich über ein Crowdinvesting finanziert haben, sind also möglich, solange man sich an die Spielregeln der Venture Capital-Branche hält. Crowdinvesting ist als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zu VC-Finanzierungen zu sehen. Es gibt Fälle, in denen ein Startup sowohl ein Crowdinvesting als auch eine VC-Finanzierung benötigt, um erfolgreich zu sein. Aus diesem Grund ist es nicht nur für die Startups, sondern auch für Investoren wichtig, dass sie auf einer Crowdinvesting-Plattform investieren, welche auf Anschlussfinanzierungen durch VCs optimiert wurde. Denn ein Investment ist vor allem dann erfolgsversprechend, wenn das Startup auch weiterhin die Möglichkeit hat, eine Anschlussfinanzierungen zu erhalten.
     

    Erfahren Sie mehr zum Thema Crowdfunding, Crowdinvesting und zu unterschiedlichen Anlagestrategien in der Companisto Investoren-Akademie und dem Companisto Blog.

    Tamo Zwinge
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    Tamo Zwinge leitet seit Juni 2012 als Gründer und Geschäftsführer die Crowdinvesting-Plattform Companisto, auf der Startups eine Schwarmfinanzierung von Mikroinvestoren, den sogenannten Companisten, erhalten können. Er arbeitete zuvor mehrere Jahre als Jurist bei CMS Hasche Sigle, einer der führenden wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten in Deutschland. Dort betreute er große Unternehmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Unternehmenstransaktionen und Private Clients. Aufgrund dieser Kompetenzen verantwortet Tamo Zwinge im Besonderen die rechtliche Ausgestaltung von Companisto und die stetige Optimierung des Companisto-Modells auf Anschlussfinanzierungen durch Venture Capital-Gesellschaften.
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    Verfasst von Tamo Zwinge
    Crowdinvesting Optimale Voraussetzungen für Anschlussfinanzierungen Bei Venture-Capital-Finanzierungen heißt es häufig „Nach der Finanzierung, ist vor der Finanzierung.“ Oftmals ist eine Anschlussfinanzierung für weiteres Wachstum nötig. Crowdinvesting bietet dafür optimale Voraussetzungen.