EANS-Hauptversammlung
FACC AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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01.06.2018
FACC AG
mit dem Sitz in Ried i. Innkreis
FN 336290w
EINLADUNG zur 4. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre (ISIN AT00000FACC2) zur 4.
ordentlichen Hauptversammlung der FACC AG am Freitag, dem 29. Juni 2018, um
10.00 Uhr, in der MESSE RIED, Halle 17/1.Stock - Brucknerstrasse 39 in 4910 Ried
im Innkreis, ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des gesonderten
nichtfinanziellen Berichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017/18.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/18.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017/18.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017/18.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018/19.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen werden ab 8. Juni 2018 gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG zur
Einsicht im Internet unter www.facc.com [http://www.facc.com/] zugänglich
gemacht und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Gesonderter nichtfinanzieller Bericht
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2017/18
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7
- Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6
- Text dieser Einberufung
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in
Schriftform spätestens am 8. Juni 2018 der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse, 4910 Ried i. Innkreis, Fischerstrasse 9, Abteilung Investor Relations,
Manuel Taverne, zugestellt werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
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