checkAd

     393  0 Kommentare Tübinger Gericht entscheidet über Negativzinsen bei Riester-Sparplan

    TÜBINGEN (dpa-AFX) - Im Streit um Negativzinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge verkündet das Landgericht Tübingen am Freitag (9.00 Uhr) seine Entscheidung. Es geht in dem Fall um eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Kreissparkasse Tübingen (Az. 4 O 220/17). Die hatte in ihrem Sparplan "VorsorgePlus" einen den Kunden zugesagten positiven Staffelzins mit dem aktuell negativen variablen Zins verrechnet. Die Verbraucherschützer halten das für unrechtmäßig. Die Sparkasse hält dagegen und betont, insgesamt sei der Zins am Ende immer positiv gewesen, keinem Kunden würden tatsächlich Negativzinsen in Rechnung gestellt./eni/DP/he






    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    Tübinger Gericht entscheidet über Negativzinsen bei Riester-Sparplan Im Streit um Negativzinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge verkündet das Landgericht Tübingen am Freitag (9.00 Uhr) seine Entscheidung. Es geht in dem Fall um eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer