Tübinger Gericht entscheidet über Negativzinsen bei Riester-Sparplan
TÜBINGEN (dpa-AFX) - Im Streit um Negativzinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge verkündet das Landgericht Tübingen am Freitag (9.00 Uhr) seine Entscheidung. Es geht in dem Fall um eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Kreissparkasse Tübingen (Az. 4 O 220/17). Die hatte in ihrem Sparplan "VorsorgePlus" einen den Kunden zugesagten positiven Staffelzins mit dem aktuell negativen variablen Zins verrechnet. Die Verbraucherschützer halten das für unrechtmäßig. Die Sparkasse hält dagegen und betont, insgesamt sei der Zins am Ende immer positiv gewesen, keinem Kunden würden tatsächlich Negativzinsen in Rechnung gestellt./eni/DP/he