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MOLOGEN AG verlängert die Kündigungsfrist der Wandelanleihe 2016/2024 und der Wandelanleihe 2017/2025 bis 26. Oktober 2018 und nimmt Verhandlungen zur Anpassung der Anleihebedingungen mit den Hauptanleihegläubigern auf
DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 |
MOLOGEN AG verlängert die Kündigungsfrist der Wandelanleihe 2016/2024 und der Wandelanleihe 2017/2025 bis 26. Oktober 2018 und nimmt Verhandlungen zur Anpassung der Anleihebedingungen mit den Hauptanleihegläubigern auf
Berlin, 08. Oktober 2018 - Die MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900, SIN A2L Q90) (die "Gesellschaft") hat heute beschlossen, die Kündigungserklärungen von Anleihegläubigern bis zum 26. Oktober 2018 anzunehmen. Dies betrifft die Wandelschuldverschreibungen mit einem Volumen von 4.999.990 EUR und Fälligkeit zum Jahr 2025 (ISIN DE000A2DANN4) (die "Wandelanleihe 2017/2025") sowie die Wandelschuldverschreibungen mit Umfang von 2.540.000 EUR mit Fälligkeit zum Jahr 2024 (ISIN DE000A2BPDY4) (die "Wandelanleihe 2016/2024"). Weiter hat die Gesellschaft beschlossen, Verhandlungen mit den Mehrheitsgläubigern der Wandelschuldverschreibungen 2016/2024 und der Wandelschuldverschreibungen 2017/2025 zu führen, mit dem Ziel die Anleihebedingungen beider Wandelschuldverschreibungen anzupassen.
Wie in dem von der Gesellschaft herausgegebenen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 5. September 2018 gebilligten Wertpapierprospekt beschrieben, sind die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen 2017/2025 und 2016/2024 berechtigt, ihre jeweiligen Teilschuldverschreibungen, aufgrund der von der Gesellschaft am 8. Juni 2018 beschlossenen und am 9. Juli 2018 in das Handelsregister eingetragenen Aktienzusammenlegung, bis zum 8. Oktober 2018 zu kündigen.