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Brexit - Bundesregierung plant Übergangsfristen
BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Großbritannien nach dem geplanten Brexit bis spätestens Ende 2020 steuerpolitisch wie ein EU-Mitglied behandeln. Das geht aus einem Entwurf für ein Steuerbegleitgesetz zum geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst hatte die "Wirtschaftswoche" darüber berichtet.
Insbesondere betrifft das geplante Gesetz das Vorgehen bei der Unternehmensbesteuerung sowie Vorgaben für den Bausparkassen- und Pfandbriefsektor. So sollen Anlagen, die bis zum geplanten Brexit am 30. März 2019 im Gebiet Großbritanniens und Nordirlands getätigt wurden, bis zu ihrer Fälligkeit weiter gehalten werden können. Auch für die Grundstücksbeleihungen werden Übergangsfristen geschaffen.
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Das Gesetz soll für den Übergang Rechtssicherheit schaffen, unabhängig davon, ob es zu einem Brexitabkommen zwischen EU und Großbritannien kommt oder nicht. "Im Fall eines Austrittsabkommens, in dem der steuerliche Status als EU-Mitgliedstaat für eine Übergangsphase erhalten bleibt, würde die Änderung (...) erst nach Ablauf der Übergangsphase notwendig", heißt es in dem Entwurf mit Blick auf das geplante Steuer-Moratorium. Aber spätestens nach dem 31. Dezember 2020 soll Großbritannien dann wie ein Nicht-EU-Staat behandelt werden und steuerliche Vorteile würden wegfallen./ir/DP/edh