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United Labels AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu 10 % des Grundkapitals
DGAP-Ad-hoc: United Labels AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DEN USA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER KANADA ODER EINER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG. |
UNITEDLABELS Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu 10 % des Grundkapitals
Münster, 29. November 2018 - Der Vorstand der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft hat heute vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung beschlossen. Unter
teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre das Grundkapital der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft um nominal bis zu EUR 630.000,00
erhöht werden (dies entspricht bis zu 10 % des bisherigen Grundkapitals). Die Erhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 630.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Damit
erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von bisher EUR 6.300.000,00 auf bis zu EUR 6.930.000,00.
Die neuen Aktien werden institutionellen Anlegern zum Erwerb angeboten. Der Platzierungspreis für die Neuen Aktien beträgt EUR 2,23.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis für das weitere Wachstum der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft-Gruppe eingesetzt werden.
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