Gericht bestätigt Bußgeld nach verweigertem Moscheebesuch
Im Rendsburger Schulschwänzer-Fall geht es um ein damals 13 Jahre altes Kind, das mit seiner Erdkundeklasse einen Ausflug in die Rendsburger Moschee machen sollte. Das Kind und seine Eltern sind Atheisten. Sie entschieden sich deshalb gemeinsam dafür, dass das Kind – wie die Eltern – niemals einen Sakralbau betritt, gleichgültig ob christliche Kirche, islamische Moschee
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