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    DGAP-News: Gerry Weber International AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Kapitalrestrukturierung


    GERRY WEBER International AG: Gericht legt Insolvenzplan zur Einsicht nieder und beraumt Erörterungs- und Abstimmungstermin an


    23.08.2019 / 09:14



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    PRESSEMITTEILUNG



    GERRY WEBER International AG: Gericht legt Insolvenzplan

    zur Einsicht nieder und beraumt Erörterungs- und Abstimmungstermin an



    - Gläubiger sollen am 18. September 2019 über finanzielle Sanierung des Modeherstellers abstimmen



    - Innovatives Konzept zur Gläubigerbefriedigung sieht weit überdurch-schnittliche Quoten von teilweise mehr als 50 % auf die Forderungen vor




    Halle/Westfalen, 23. August 2019 - In den Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der GERRY WEBER International AG (GWI) sowie der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG (GWR) sind die von den Gesellschaften eingereichten Insolvenzpläne vom Amtsgericht Bielefeld (Insolvenzgericht) gemäß § 234 Insolvenzordnung (InsO) niedergelegt worden. Das bedeutet, dass der jeweilige Plan nach abgeschlossener Vorprüfung durch das Gericht jetzt von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden kann. Den Insolvenzgläubigern werden die Insolvenzpläne inklusive aller Anlagen auch digital zur Verfügung gestellt.



    Das Gericht hat gemäß § 235 InsO eine Gläubigerversammlung (Erörterungs- und Abstimmungstermin), die über die Annahme des Plans der GWI entscheiden soll, für den 18. September 2019 um 13:30 Uhr in Bielefeld anberaumt. Am gleichen Tag bereits um 10:00 Uhr findet der Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan der Tochtergesellschaft GWR statt, die ebenfalls über einen Insolvenzplan saniert werden soll.



    Der Insolvenzplan der GWI bildet die Grundlage für die finanzielle Sanierung der GERRY WEBER Gruppe. Er beruht auf der Investmentvereinbarung, den die GWI am 15. Juli 2019 mit Zustimmung des Sachwalters, Rechtsanwalt Stefan Meyer, mit von Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP verwalteten Fonds geschlossen hat.

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