VW Musterfeststellungsklage - diese Anwälte vertreten den VZBV e.V. vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 30.09.2019; Musterfeststellungsklage oder Einzelklage?
Lahr (ots) - Zahlreiche Verbraucher stellen sich derzeit aufgrund
der Berichterstattung in den Medien die Frage, ob sie sich an der
Musterfeststellungsklage beteiligen oder doch lieber eine Einzelklage
anstrengen sollen. Sie stellen sich außerdem die Frage, an welche
Rechtsanwälte sie sich wenden können, wenn eine Einzelklage
durchgeführt werden soll.
Die Musterfeststellungsklage wird von der Kanzlei RUSS Litigation
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den VZBV geführt. Bei dieser
Kanzlei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Rechtsanwälte
Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie der Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco
Rogert und Tobias Ulbrich der Kanzlei Rogert & Ulbrich. In dem Termin
vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 30.09.2019 wird der VZBV
von der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten
durch die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Prof. Dr. Marco
Rogert und Tobias Ulbrich vertreten. Bei all diesen Anwälten handelt
es sich um sehr erfahrene Prozessanwälte, die in der Vergangenheit
zehntausende Verfahren zugunsten von Verbrauchern geführt haben.
Alleine im Abgasskandal haben die Kanzleien Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Kanzlei Rogert & Ulbrich
zusammengerechnet bereits mehr als 20.000 Gerichtsverfahren
bundesweit als Einzelklagen eingereicht. Beide Kanzleien haben
zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten und somit
den Weg bereitet für Schadensersatz gegen VW. Für Geschädigte, die
sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen und stattdessen
eine Einzelklage einreichen wollen, sind die Kanzleien Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte daher die richtigen Ansprechpartner.
Alle Rechtsanwälte sowie auch der VZBV empfehlen den Geschädigten,
die rechtsschutzversichert sind, eine Einzelklage anzustrengen und
sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden. Geschädigte, die
nicht rechtsschutzversichert sind, sollten in der
Musterfeststellungsklage verbleiben. Geschädigte, bei denen eine
Prozessfinanzierung möglich ist, sollten diese genau prüfen. Diese
macht nur dann Sinn, wenn der Prozessfinanzierer keine zu hohe
Provision verlangt. Eine genaue Prüfung ist deshalb zwingend
erforderlich.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Prof.
Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich sind die Erfolgsaussichten der
Musterfeststellungsklage gut. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben
bereits zugunsten der Geschädigten und gegen VW entschieden. So hat
das Oberlandesgericht Hamm am 10.09.2019 sogar bei einem erst 2016
gekauften Fahrzeug entschieden, dass die Volkswagen AG den Käufer
vorsätzlich, sittenwidrig geschädigt habe. Auch die
Oberlandesgerichte Karlsruhe, Oldenburg, Berlin (Kammergericht),
Koblenz, Köln, Schleswig-Holstein stehen auf der Seite der
Geschädigten und haben bereits Urteile zugunsten der Geschädigten
erlassen bzw. solche in Aussicht gestellt.
OTS: R|U|S|S Litigation Rechtanwaltsgesellschaft mbH
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/131966
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Pressekontakt:
R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsanschrift:
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821/923768 - 222
Fax: 07821/923768 - 882
Pressekontakt: Dr. Ralf Stoll, Telefon: 0163/6707425
der Berichterstattung in den Medien die Frage, ob sie sich an der
Musterfeststellungsklage beteiligen oder doch lieber eine Einzelklage
anstrengen sollen. Sie stellen sich außerdem die Frage, an welche
Rechtsanwälte sie sich wenden können, wenn eine Einzelklage
durchgeführt werden soll.
Die Musterfeststellungsklage wird von der Kanzlei RUSS Litigation
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den VZBV geführt. Bei dieser
Kanzlei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Rechtsanwälte
Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie der Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco
Rogert und Tobias Ulbrich der Kanzlei Rogert & Ulbrich. In dem Termin
vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 30.09.2019 wird der VZBV
von der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten
durch die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Prof. Dr. Marco
Rogert und Tobias Ulbrich vertreten. Bei all diesen Anwälten handelt
es sich um sehr erfahrene Prozessanwälte, die in der Vergangenheit
zehntausende Verfahren zugunsten von Verbrauchern geführt haben.
Alleine im Abgasskandal haben die Kanzleien Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Kanzlei Rogert & Ulbrich
zusammengerechnet bereits mehr als 20.000 Gerichtsverfahren
bundesweit als Einzelklagen eingereicht. Beide Kanzleien haben
zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten und somit
den Weg bereitet für Schadensersatz gegen VW. Für Geschädigte, die
sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen und stattdessen
eine Einzelklage einreichen wollen, sind die Kanzleien Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte daher die richtigen Ansprechpartner.
Alle Rechtsanwälte sowie auch der VZBV empfehlen den Geschädigten,
die rechtsschutzversichert sind, eine Einzelklage anzustrengen und
sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden. Geschädigte, die
nicht rechtsschutzversichert sind, sollten in der
Musterfeststellungsklage verbleiben. Geschädigte, bei denen eine
Prozessfinanzierung möglich ist, sollten diese genau prüfen. Diese
macht nur dann Sinn, wenn der Prozessfinanzierer keine zu hohe
Provision verlangt. Eine genaue Prüfung ist deshalb zwingend
erforderlich.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Prof.
Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich sind die Erfolgsaussichten der
Musterfeststellungsklage gut. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben
bereits zugunsten der Geschädigten und gegen VW entschieden. So hat
das Oberlandesgericht Hamm am 10.09.2019 sogar bei einem erst 2016
gekauften Fahrzeug entschieden, dass die Volkswagen AG den Käufer
vorsätzlich, sittenwidrig geschädigt habe. Auch die
Oberlandesgerichte Karlsruhe, Oldenburg, Berlin (Kammergericht),
Koblenz, Köln, Schleswig-Holstein stehen auf der Seite der
Geschädigten und haben bereits Urteile zugunsten der Geschädigten
erlassen bzw. solche in Aussicht gestellt.
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