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     327  0 Kommentare VW Musterfeststellungsklage - diese Anwälte vertreten den VZBV e.V. vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 30.09.2019; Musterfeststellungsklage oder Einzelklage?

    Lahr (ots) - Zahlreiche Verbraucher stellen sich derzeit aufgrund
    der Berichterstattung in den Medien die Frage, ob sie sich an der
    Musterfeststellungsklage beteiligen oder doch lieber eine Einzelklage
    anstrengen sollen. Sie stellen sich außerdem die Frage, an welche
    Rechtsanwälte sie sich wenden können, wenn eine Einzelklage
    durchgeführt werden soll.

    Die Musterfeststellungsklage wird von der Kanzlei RUSS Litigation
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den VZBV geführt. Bei dieser
    Kanzlei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Rechtsanwälte
    Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie der Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco
    Rogert und Tobias Ulbrich der Kanzlei Rogert & Ulbrich. In dem Termin
    vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 30.09.2019 wird der VZBV
    von der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten
    durch die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Prof. Dr. Marco
    Rogert und Tobias Ulbrich vertreten. Bei all diesen Anwälten handelt
    es sich um sehr erfahrene Prozessanwälte, die in der Vergangenheit
    zehntausende Verfahren zugunsten von Verbrauchern geführt haben.
    Alleine im Abgasskandal haben die Kanzleien Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Kanzlei Rogert & Ulbrich
    zusammengerechnet bereits mehr als 20.000 Gerichtsverfahren
    bundesweit als Einzelklagen eingereicht. Beide Kanzleien haben
    zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten und somit
    den Weg bereitet für Schadensersatz gegen VW. Für Geschädigte, die
    sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen und stattdessen
    eine Einzelklage einreichen wollen, sind die Kanzleien Dr. Stoll &
    Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Rogert & Ulbrich
    Rechtsanwälte daher die richtigen Ansprechpartner.

    Alle Rechtsanwälte sowie auch der VZBV empfehlen den Geschädigten,
    die rechtsschutzversichert sind, eine Einzelklage anzustrengen und
    sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden. Geschädigte, die
    nicht rechtsschutzversichert sind, sollten in der
    Musterfeststellungsklage verbleiben. Geschädigte, bei denen eine
    Prozessfinanzierung möglich ist, sollten diese genau prüfen. Diese
    macht nur dann Sinn, wenn der Prozessfinanzierer keine zu hohe
    Provision verlangt. Eine genaue Prüfung ist deshalb zwingend
    erforderlich.

    Nach Ansicht der Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Prof.
    Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich sind die Erfolgsaussichten der
    Musterfeststellungsklage gut. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben
    bereits zugunsten der Geschädigten und gegen VW entschieden. So hat
    das Oberlandesgericht Hamm am 10.09.2019 sogar bei einem erst 2016
    gekauften Fahrzeug entschieden, dass die Volkswagen AG den Käufer
    vorsätzlich, sittenwidrig geschädigt habe. Auch die
    Oberlandesgerichte Karlsruhe, Oldenburg, Berlin (Kammergericht),
    Koblenz, Köln, Schleswig-Holstein stehen auf der Seite der
    Geschädigten und haben bereits Urteile zugunsten der Geschädigten
    erlassen bzw. solche in Aussicht gestellt.

    OTS: R|U|S|S Litigation Rechtanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/131966
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_131966.rss2

    Pressekontakt:
    R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Geschäftsanschrift:
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821/923768 - 222
    Fax: 07821/923768 - 882

    Pressekontakt: Dr. Ralf Stoll, Telefon: 0163/6707425




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