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    EANS-News  299  0 Kommentare Atrium European Real Estate Limited / Das Unabhängige Komitee ermutigt Aktionäre für den Empfohlenen Erwerb zu stimmen - ANHANG

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    St Helier Jersey / Channel Islands -
    Atrium European Real Estate Limited
    Das Unabhängige Komitee ermutigt Aktionäre für den Empfohlenen Erwerb zu stimmen

    Jersey, 18. Oktober 2019 - Am 23. Juli 2019 gab das Komitee der unabhängigen
    Direktoren des Board of Directors (das "Unabhängige Komitee") von Atrium
    European Real Estate (VSE/Euronext: ATRS) ("Atrium" oder "Gesellschaft")
    bekannt, dass sie eine Vereinbarung mit dem Board of Directors von NB (2019)
    B.V. ("Bidco"), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Gazit-
    Globe Limited ("Gazit"), zu den Bedingungen eines empfohlenen Erwerbs ("Erwerb")
    des gesamten ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals von Atrium, das
    nicht bereits oder indirekt im Besitz von Gazit oder ihren Tochtergesellschaften
    befindet, durch Bidco getroffen haben.

    Abstimmung

    Das Unabhängige Komitee ermutigt alle Atrium-Aktionäre und Personen, die Atrium-
    Aktien über Euroclear halten (gemeinsam die "Aktionäre"), in der Anhörung vor
    Gericht und der Gesellschafterversammlung, welche am 25. Oktober 2019 um 10:00
    Uhr bzw. 10:30 Uhr stattfinden werden, ihre Stimme abzugeben.

    Aktionäre, die über Euroclear Wertrechte an Atrium-Aktien halten, sollten
    sicherstellen, dass sie die ausgefüllten Anweisungsformulare (A1 und B1), die
    auf der Website von Atrium unter https://www.aere.com/recommendedca.aspx[1]
    verfügbar sind, rechtzeitig vor dem 21. Oktober 2019 an ihre depotführende Bank
    oder ihren Broker übermitteln. Darüber hinaus sollten sich Aktionäre an Ihre
    depotführende Bank oder Ihren Broker wenden, da diese eine kürzere Frist für die
    Einreichung der entsprechenden Formulare festlegen können.

    Für weitere Informationen wie Aktionäre ihre Stimmrechte ausüben können, sollten
    diese das Scheme-Dokument beachten, das vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen
    für Personen in Ausgeschlossenen Jurisdiktionen, auf der Website von Atrium
    unter https://www.aere.com aufrufbar ist.

    Empfehlung des Unabhängigen Komitees

    Nach Berücksichtigung der erhaltenen rechtlichen sowie wirtschaftlichen
    Beurteilungen, empfiehlt das Unabhängige Komitee den Aktionären weiterhin
    einstimmig, für das Scheme zu stimmen. Das Unabhängige Komitee hat von UBS AG
    London Branch ("UBS") einen Fairness Opinion Letter in Bezug auf die
    wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Erwerbs entsprechend den darin
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