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Atrium European Real Estate Limited / Das Unabhängige Komitee ermutigt Aktionäre für den Empfohlenen Erwerb zu stimmen - ANHANG
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St Helier Jersey / Channel Islands -
Atrium European Real Estate Limited
Das Unabhängige Komitee ermutigt Aktionäre für den Empfohlenen Erwerb zu stimmen
Jersey, 18. Oktober 2019 - Am 23. Juli 2019 gab das Komitee der unabhängigen
Direktoren des Board of Directors (das "Unabhängige Komitee") von Atrium
European Real Estate (VSE/Euronext: ATRS) ("Atrium" oder "Gesellschaft")
bekannt, dass sie eine Vereinbarung mit dem Board of Directors von NB (2019)
B.V. ("Bidco"), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Gazit-
Globe Limited ("Gazit"), zu den Bedingungen eines empfohlenen Erwerbs ("Erwerb")
des gesamten ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals von Atrium, das
nicht bereits oder indirekt im Besitz von Gazit oder ihren Tochtergesellschaften
befindet, durch Bidco getroffen haben.
Abstimmung
Das Unabhängige Komitee ermutigt alle Atrium-Aktionäre und Personen, die Atrium-
Aktien über Euroclear halten (gemeinsam die "Aktionäre"), in der Anhörung vor
Gericht und der Gesellschafterversammlung, welche am 25. Oktober 2019 um 10:00
Uhr bzw. 10:30 Uhr stattfinden werden, ihre Stimme abzugeben.
Aktionäre, die über Euroclear Wertrechte an Atrium-Aktien halten, sollten
sicherstellen, dass sie die ausgefüllten Anweisungsformulare (A1 und B1), die
auf der Website von Atrium unter https://www.aere.com/recommendedca.aspx[1]
verfügbar sind, rechtzeitig vor dem 21. Oktober 2019 an ihre depotführende Bank
oder ihren Broker übermitteln. Darüber hinaus sollten sich Aktionäre an Ihre
depotführende Bank oder Ihren Broker wenden, da diese eine kürzere Frist für die
Einreichung der entsprechenden Formulare festlegen können.
Für weitere Informationen wie Aktionäre ihre Stimmrechte ausüben können, sollten
diese das Scheme-Dokument beachten, das vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen
für Personen in Ausgeschlossenen Jurisdiktionen, auf der Website von Atrium
unter https://www.aere.com aufrufbar ist.
Empfehlung des Unabhängigen Komitees
Nach Berücksichtigung der erhaltenen rechtlichen sowie wirtschaftlichen
Beurteilungen, empfiehlt das Unabhängige Komitee den Aktionären weiterhin
einstimmig, für das Scheme zu stimmen. Das Unabhängige Komitee hat von UBS AG
London Branch ("UBS") einen Fairness Opinion Letter in Bezug auf die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Erwerbs entsprechend den darin
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