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    DGAP-News  143  0 Kommentare Unternehmensanleihe nach neuem Recht: Luther begleitet Euroboden







    DGAP-News: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


    / Schlagwort(e): Anleihe






    Unternehmensanleihe nach neuem Recht: Luther begleitet Euroboden


    18.10.2019 / 15:00



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Frankfurt am Main - Der Projektentwickler und Bauträger Euroboden hat am 18. September 2019 eine Unternehmensanleihe über 40 Mio. Euro im Freiverkehr der Börse Frankfurt voll platziert. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat das Unternehmen bei der Strukturierung der Anleihebedingungen, der Erstellung des Wertpapierprospekts nach neuem Prospektrecht und als Transaktionsanwalt bei dem öffentlichen Angebot der Unternehmensanleihe rechtlich beraten.



    Die Euroboden GmbH, seit 1999 erfolgreicher Immobilienentwickler in deutschen Metropolen, hat eine fünfjährige Unternehmensanleihe mit einem Kupon von 5,5% p.a. (halbjährliche Zinszahlung) und einem Volumen von 40 Mio. Euro vorzeitig platziert. Aufgrund deutlicher Überzeichnung und des sehr großen Investoreninteresses wurde die Zeichnungsfrist bereits nach nur drei Tagen vorzeitig geschlossen. Künftig wird die Schuldverschreibung im Open Market der Deutsche Börse AG im Segment Quotation Board für Anleihen gehandelt. Euroboden will mit den Einnahmen unter anderem bestehende und weitere Projekte finanzieren.



    Eine Besonderheit der von Euroboden emittierten Unternehmensanleihe besteht darin, dass Anleihegläubiger einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Zinskupon erhalten, falls das Unternehmen gegen freiwillige Transparenzkriterien verstößt. Diese Regelungen waren erstmalig für die Vorgängeranleihe der Euroboden von Luther strukturiert worden und waren seinerzeit einmalig im deutschen KMU-Bondmarkt. Der große Erfolg der Vorgängeranleihe und dieser Transaktion gibt dem Unternehmen Recht.



    Der von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft erstellte Wertpapierprospekt nach neuem Prospektrecht wurde in Absprache mit der Aufsichtsbehörde bereits vor Inkrafttreten des neuen Rechts zur Prüfung und Billigung eingereicht und ist einer der ersten gebilligten Wertpapierprospekte nach neuem Prospektrecht überhaupt.

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