Insolvenzverfahren P&R
Vergleichsvereinbarung angenommen - Verwertung der Containerflotte verläuft weiterhin plangemäß - Verwertungserlöse von mehr als einer Milliarde Euro angestrebt
Pressemitteilung |
Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé
Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und
Verwaltungs-GmbH, Grünwald, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, sowie der P&R Transport-Container GmbH, Grünwald
Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke
Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald
Vergleichsvereinbarung von den Insolvenzverwaltern mit Zustimmung der Gläubigerausschüsse angenommen
Verwertung der Containerflotte verläuft weiterhin plangemäß
Verwertungserlöse von mehr als einer Milliarde Euro angestrebt
München, 23. Oktober 2019. In den Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften wurde ein weiterer ganz wesentlicher Meilenstein erreicht: Die Insolvenzverwalter haben mit Zustimmung der jeweiligen Gläubigerausschüsse die von den Gläubigern bereits unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen angenommen, nachdem sich die Gläubiger zuvor mit einer überragenden Mehrheit für den Abschluss der Vergleichsvereinbarungen ausgesprochen hatten.
"Nahezu alle Gläubiger haben verstanden, dass der Erhalt der Strukturen wesentlich für die Erzielung von Erlösen ist und dass Alleingänge nur der Gläubigergesamtheit schaden, aber keinen individuellen Vorteil bieten. Hierfür und für das fortwährende Vertrauen in unsere Arbeit bedanken wir uns", so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.
Über die Annahme des Vergleichs werden die betroffenen Gläubiger nicht noch einmal gesondert informiert. Vielmehr werden auf dieser Grundlage im Prüfungstermin im November die Forderungen festgestellt, für die ordnungsgemäß unterzeichnete Vergleichsvereinbarungen vorliegen.
"Wir gehen für die derzeit angemeldeten Forderungen der Anleger von einem feststellbaren Forderungsvolumen von insgesamt etwas über 3 Milliarden Euro in allen vier Insolvenzverfahren aus", ergänzen die Insolvenzverwalter. Die Feststellung der Forderung ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Insolvenzverfahren und an Abschlagsverteilungen. Die Gläubiger können nach dem Prüfungstermin, also voraussichtlich im Dezember, im Gläubigerinformationssystem unter www.jaffe-rae.de/GIS mit ihrer individuellen PIN, die sie in den Anschreiben finden können, überprüfen, ob und in welcher Höhe ihre Forderung festgestellt wurde. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten darüber keine gesonderte Nachricht durch das Insolvenzgericht. Gläubiger, deren Forderungen ganz oder teilweise bestritten werden, werden entsprechend informiert.