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    DGAP-Adhoc  150  0 Kommentare SAF-HOLLAND S.A.: SAF-HOLLAND S.A. plant Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft (SE) und anschließende Sitzverlegung nach Deutschland





    DGAP-Ad-hoc: SAF-HOLLAND S.A. / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung


    SAF-HOLLAND S.A.: SAF-HOLLAND S.A. plant Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft (SE) und anschließende Sitzverlegung nach Deutschland


    06.12.2019 / 16:05 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    SAF-HOLLAND S.A. plant Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft (SE) und anschließende Sitzverlegung nach Deutschland

     



    Luxemburg, 6. Dezember 2019 - Das Board of Directors der SAF-HOLLAND S.A. hat heute beschlossen, die Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) sowie die anschließende Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Deutschland vorzubereiten.

     



    Zusammen mit der Sitzverlegung ist eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln um EUR 44.940.358,98 auf EUR 45.394.302,00 geplant. Durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln soll erreicht werden, dass sich der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 0,01 auf EUR 1,00 erhöht. Neue Aktien sollen im Zuge dieser Kapitalerhöhung nicht ausgegeben werden.

     



    Die Umwandlung in eine SE, die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Sitzverlegung nach Deutschland bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Der Umwandlungsplan und die darin enthaltene Satzung der künftigen SAF-HOLLAND SE sollen einer außerordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich im Februar 2020 stattfinden wird, zur Entscheidung vorgelegt werden. Über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, den Verlegungsplan und die darin enthaltene Satzung der SAF-HOLLAND SE mit künftigem Sitz in Deutschland soll eine außerordentliche Hauptversammlung, die voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung stattfinden wird, beschließen.

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