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    DGAP-News  164  0 Kommentare LPKF startet Rückkauf eigener Aktien im Rahmen ei-nes Mitarbeiterbeteiligungsprogramms







    DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft


    / Schlagwort(e): Aktienrückkauf






    LPKF startet Rückkauf eigener Aktien im Rahmen ei-nes Mitarbeiterbeteiligungsprogramms








    09.12.2019 / 12:35




    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Garbsen, 9.12.2019 - Die LPKF Laser & Electronics AG (LPKF) wird einen Aktienrückkauf vornehmen. Im Zeitraum vom 10. bis 12. Dezember 2019 sollen auf der gesetzlichen Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 171.600,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu 12.500 eigene Inhaberaktien von LPKF zurückgekauft werden.


    Der Aktienrückkauf dient der Durchführung der ersten Tranche des vom Vorstand der LPKF Laser & Electronics AG im November 2019 beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms.


    „Die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Begeisterung für das, was wir für unsere Kunden leisten, sind entscheidende Erfolgsfaktoren für ein Technologieunternehmen wie uns", sagt der Vorstandsvorsitzende Götz M. Bendele. „Neben der Freude an der eigenen Arbeit ist eine persönliche Beteiligung jedes Einzelnen am Erfolg des Unternehmens wichtig und richtig. Das stärken wir mit diesem Programm. Die hohe Beteiligung ist ein deutliches Zeichen für das Vertrauen in das Unternehmen und unseren eingeschlagenen Kurs."


    Unmittelbar nach Abschluss des Rückkaufs erfolgt eine Übertragung der Aktien an die an dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilnehmenden Mitarbeiter nach Maßgabe der Planbedingungen.

    Der Rückkauf erfolgt nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.


    Mit der Durchführung des Rückkaufs ist eine Bank beauftragt, die innerhalb des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von LPKF trifft. Das Recht von LPKF, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt.
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