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    Verkehrsrecht  285  0 Kommentare Rote Ampel überfahren – Drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote?

    Die Ampel springt von Grün auf Gelb, noch etwas Gas geben und schnell über die Kreuzung – und dann blitzt es. Wer eine Ampel bei Rot überfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog rechnen, wenn er erwischt wird. Je nachdem, welche Folgen der Rotlichtverstoß für andere Verkehrsteilnehmer hat, können empfindliche Strafen fällig werden: bis zu 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich.

    Rotlichtverstoß oder Haltelinienverstoß?

    Bei einem Rotlichtverstoß fährt der Autofahrer in den geschützten Bereich ein, obwohl die Ampel bereits Rot anzeigt. Der geschützte Bereich – auch Gefahrenbereich genannt – ist die Fläche hinter der Ampel, meist eine Kreuzung oder ein Bahnübergang. Der Beginn des Gefahrenbereichs wird durch eine weiße Linie gekennzeichnet. Fährt ein Verkehrsteilnehmer bei Rot unter der Ampel hindurch, aber nicht in den geschützten Bereich, handelt es sich nicht um einen Rotlichtverstoß, sondern um einen Haltelinienverstoß. Eine Ampelanlage blitzt daher meist zweimal, um sicher festzustellen, ob der Fahrer in den Gefahrenbereich einfährt oder vorher hält.

    Im Übrigen gilt es auch als Ordnungswidrigkeit, eine gelbe Ampel zu überfahren, wenn dabei der Verkehr gefährdet wird. Wird ein Gelblicht überfahren, obwohl eine Bremsung möglich gewesen wäre, sind 10 Euro Bußgeld fällig.

    Strafen bei einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Die Strafen für einen nachgewiesenen Rotlichtverstoß hängen davon ab, wie lang die Ampel bereits auf Rot stand. So wird zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden. Bei einem einfachen Verstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot als der Fahrer sie überfahren hat und geblitzt wurde. In diesem Fall drohen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Die Strafe erhöht sich bei Personen- oder Sachschaden. Dann fallen eine Geldbuße von bis zu 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot an.

    War die Ampel beim Überfahren länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Bei diesem Vergehen sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Kommen Personen oder eine Sache zu Schaden, liegt das Bußgeld bei bis zu 360 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Außerdem kann eine zusätzliche Strafe nach dem Strafgesetzbuch (StGB) gegen den Fahrer verhängt werden: eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe.

    Einspruch bei Rotlichtverstoß kann sich lohnen

    Nicht jeder Ampelblitzer ist korrekt eingestellt und nicht jedes Blitzerfoto ermöglicht eine zweifelsfreie Identifikation des Fahrers. Daher kann sich ein Einspruch gegen den zugesandten Bußgeldbescheid in vielen Fällen lohnen. Besonders wenn Fahrverbote drohen und der Autofahrer auf seinen Führerschein angewiesen ist, sollte über einen Einspruch nachgedacht werden. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen begründet und schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingereicht werden. Hier ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der volle Akteneinsicht bei der Behörde erhält und so beispielsweise nachweisen kann, ob ein Eichschein für das Messgerät vorliegt. So kann in vielen Fällen der Vollzug der angedrohten Strafen bei einem Rotlichtverstoß abgewendet werden.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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