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    euromicron AG in Insolvenz: Eintritt der Vollzugsbedingungen

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    DGAP-Ad-hoc: euromicron AG in Insolvenz / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
    euromicron AG in Insolvenz: Eintritt der Vollzugsbedingungen

    31.01.2020 / 17:11 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Neu-Isenburg, 31.01.2020 - Sämtliche Vollzugsbedingungen des Kauf- und Übertragungsvertrages zur Veräußerung der in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030) an ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung sind eingetreten (Closing). Damit ist der Kauf- und Übertragungsvertrag wirksam zustande gekommen und die Anteile an den in- und ausländischen Tochtergesellschaften der euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030) auf ein Unternehmen der Gustav Zech Stiftung übertragen. Der Insolvenzverwalter hat ferner mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zur Betriebsschließung und einen Sozialplan abgeschlossen.

    Mitteilende Person:
    Dr. Jan Markus Plathner
    Insolvenzverwalter der euromicron AG
    Telefon: +49 69 631583-0
    info@euromicron.de

    Pressekontakt euromicron AG:
    euromicron AG in Insolvenz
    Investor & Public Relations
    Siemensstraße 6
    63263 Neu-Isenburg
    Telefon: +49 69 631583-0
    Telefax: +49 69 631583-17
    IR-PR@euromicron.de
    www.euromicron.de
    WKN A1K030
    ISIN DE000A1K0300

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    31.01.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    965443 31.01.2020 CET/CEST

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