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    VW-Abgasskandal  198  0 Kommentare VW einigt sich in Chile - Auch in Deutschland Vergleiche denkbar

    Berlin (ots) - Der Volkswagenkonzern (VW) hat mit einer chilenischen
    Verbraucherorganisation einen Vergleich geschlossen. Der Wolfsburger Konzern
    entschädigt etwa 4.900 VW-Kunden, deren Dieselfahrzeuge über illegale
    Abschalteinrichtungen verfügten. Ein Großteil der Vergleichssumme muss VW an
    zwei gemeinnützige Organisationen zahlen. Jeder Kunde erhält lediglich 500
    Dollar. Insgesamt zahlt VW seinen in Chile betroffenen Kunden lediglich rund 2,5
    Millionen Dollar. "Dies ist ein für die Verbraucher schlechter Vergleich, von
    dem die Geschädigten nur wenig haben", erklärte Rechtsanwalt Johannes von Rüden
    von der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN. Diese vertritt in
    Deutschland über 5.000 durch den Diesel-Abgasskandal geschädigte VW-Kunden in
    mehreren Zweigstellen. "Einen derartigen Vergleich wird es in Deutschland
    definitiv nicht geben", sagte der Verbraucheranwalt. Inzwischen würde VW vor
    deutschen Gerichten immer häufiger zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

    Mehr als 60.000 Klagen bundesweit gegen VW

    Über 60.000 Klagen haben Betroffene des VW-Abgasskandals gegen den Wolfsburger
    Konzern eingereicht. Hinzu kommt eine Musterfeststellungsklage von 400.000
    geschädigten VW-Kunden. In der Musterfeststellungsklage von betroffenen Kunden
    der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, deren PKW allesamt mit EA-189-Dieselmotoren
    ausgestattet sind, die über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen, war von
    einem Richter zuletzt ein Vergleich angeregt worden. Im Falle eines Vergleiches,
    würden die VW-Kunden direkt entschädigt und müssten nicht, wie im Falle eines
    Urteils, im Anschluss einzeln gegen VW vor Gericht ziehen. Anders als es aus den
    USA bekannt ist, ist die Musterfeststellungsklage nämlich keine Sammelklage,
    sondern stellt lediglich fest, ob Ansprüche von Verbrauchern gegen ein
    Unternehmen bestehen. Ergeht ein Musterfeststellungsurteil, muss jeder
    Geschädigte noch einmal einzeln die festgestellten Ansprüche individuell
    durchsetzen.

    Zahl der Verurteilungen von Volkswagen steigt

    Derzeit steigt die Zahl der Verurteilungen von VW im Dieselabgasskandal stark
    an. Fraglich ist, ob Volkswagen Nutzungsersatzansprüche gegen seine Kunden bei
    Rückabwicklung und Rückgabe des Fahrzeugs aufrechnen kann. Wird ein Kaufvertrag
    rückabgewickelt, so besteht grundsätzlich ein Anspruch des Verkäufers auf
    Wertersatz, da der zurücktretende Kunde das Fahrzeug bereits genutzt hat. Dieser
    Anspruch wird dann vom zurückzuzahlenden Bruttokaufpreis abgezogen. Dies
    erscheint vor allem vor dem Hintergrund der vorsätzlichen und sittenwidrigen
    Schädigung als unbillig, so der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Heese. Er und
    weitere Rechtsexperten wie Verbraucheranwalt Johannes von Rüden plädieren dafür,
    den geschädigten Kunden den vollen Bruttokaufpreis zuzusprechen.

    OLG Oldenburg verneint Verjährung der Ansprüche

    Bislang hat Volkswagen versucht, Verjährung der Ansprüche gegen sich geltend zu
    machen. Die Verjährungsfrist habe bereits mit Bekanntwerden des
    Dieselabgasskandals im September 2015 zu laufen begonnen und Ansprüche seien
    Ende des Jahres 2018 verjährt. Dem hat das OLG Oldenburg widersprochen. Es
    urteilte, dass das fristauslösende Ereignis erst die Aufklärung des als
    "Dieselgate" bekannt gewordenen Abgasskandals sei. Betroffene Kunden sollten
    daher spätestens jetzt Klage erheben, da erste Ansprüche demnächst verjähren
    könnten. Entscheidend ist dabei, ab wann der Fahrzeughalter wissen könnte, dass
    sein Fahrzeug von dem Skandal betroffen ist. Lassen Sie sich daher von den
    Anwälten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten und nehmen Sie unsere
    kostenlose Erstberatung in Anspruch.

    Pressekontakt:

    VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
    Johannes von Rüden
    Leipziger Platz 9
    10117 Berlin
    030 / 200 590 770
    info@rueden.de
    www.rueden.de
    https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140928/4513410
    OTS: VON RUEDEN


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