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    DGAP-WpÜG  848  0 Kommentare Übernahmeangebot; DE0005488100

    Zielgesellschaft: ISRA VISION AG; Bieter: Atlas Copco Germany Holding AG

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
    Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieterin:
    Atlas Copco Germany Holding AG
    Langemarckstraße 35
    45141 Essen
    Deutschland
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30601

    Zielgesellschaft:
    ISRA VISION AG
    Industriestraße 14
    64297 Darmstadt
    Deutschland
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 7722

    ISIN: DE0005488100 (WKN 548810)

    Die Atlas Copco Germany Holding AG (die 'Bieterin') hat am 10. Februar 2020 entschieden, allen Aktionären der ISRA VISION AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ISRA VISION AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die 'ISRA-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 50,00 je ISRA-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

    Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Atlas Copco AB. Die Bieterin, die Atlas Copco AB und die ISRA VISION AG haben heute eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Übernahmeangebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien niedergelegt sind.

    Außerdem hat die Bieterin heute verbindliche Vereinbarungen mit verschiedenen Aktionären der ISRA VISION AG geschlossen, die zusammen ca. 34,9 % des Grundkapitals der ISRA VISION AG halten. Zum Einen haben sich Aktionäre hinsichtlich der von ihnen gehaltenen ca. 28,8 % unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für sämtliche von ihnen gehaltenen ISRA- Aktien anzunehmen. Ferner wurde mit einem weiteren Aktionär ein Aktienkaufvertrag über den Erwerb von ca. 6,1 % gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 50,00 je ISRA-Aktie geschlossen.

    Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im Internet auf ihrer Website unter www.technology- offer.com veröffentlicht.

    Das Übernahmeangebot wird unter anderem unter den Bedingungen der kartellrechtlichen Freigabe und der Freigabe durch das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) stehen. Das Übernahmeangebot wird nicht unter der Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle stehen.

    Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

    Wichtiger Hinweis:

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der ISRA VISION AG. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der ISRA VISION AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

    Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der ISRA VISION AG können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von den jeweiligen Aufsichtsbehörden gewährter Ausnahmegenehmigungen wird ein öffentliches Übernahmeangebot weder direkt noch indirekt in Rechtsordnungen abgegeben werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

    Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar ISRA-Aktien erwerben. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Falls solche Erwerbe getätigt oder Erwerbsvereinbarungen geschlossen werden, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt und anwendbaren Rechtsvorschriften, einschließlich des US Securities Exchange Act von 1934, entsprechen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

    Essen, den 10. Februar 2020

    Atlas Copco Germany Holding AG

    Ende der WpÜG-Meldung

    10.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
    --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Tradegate Exchange





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