Mit Geld vom Staat ins Eigenheim / Wichtige Fragen zu Baukindergeld und Eigenheimzulage
München (ots) - Noch für dieses Jahr können in Bayern Baukindergeld und
Eigenheimzulage beantragt werden. Die Zuschüsse helfen Menschen im Freistaat
dabei, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Die LBS Bayern beantwortet
wichtige Fragen zur Wohneigentums-Förderung.
Die Immobilienpreise sind deutlich gestiegen - bringt die Förderung überhaupt
etwas?
Eigenheimzulage beantragt werden. Die Zuschüsse helfen Menschen im Freistaat
dabei, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Die LBS Bayern beantwortet
wichtige Fragen zur Wohneigentums-Förderung.
Die Immobilienpreise sind deutlich gestiegen - bringt die Förderung überhaupt
etwas?
Ja, das Baukindergeld von Bund und Freistaat sowie die Bayerische
Eigenheimzulage können einer vierköpfigen Familie über einen Zeitraum von zehn
Jahren eine Förderung von insgesamt 40.000 Euro bringen. Diese Summe wirkt sich
auch angesichts des Preisniveaus für Immobilien in Bayern spürbar aus. Der
Freistaat zählt zu den Bundesländern mit den meisten Anträgen für das
Baukindergeld des Bundes.
Wie viel Geld gibt es konkret?
Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum ersten Mal ein
selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, können zehn Jahre lang das
Baukindergeld des Bundes von 1200 Euro pro Jahr und Kind (unter 18 Jahren)
bekommen. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches Baukindergeld
Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Zusätzlich gibt es die
Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro. Diese ist nicht auf
Familien begrenzt, sondern kann auch von Alleinstehenden oder kinderlosen Paaren
genutzt werden, wenn sie in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung bauen oder
kaufen.
Wo liegen die Einkommensgrenzen für die Förderung?
Die Einkommensgrenzen sind vergleichsweise breit bemessen. Für das Baukindergeld
von Bund und Freistaat gilt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen
darf bei einem Haushalt mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes
weitere Kind kommen 15.000 Euro dazu, erklärt die LBS Bayern. Bei der
Bayerischen Eigenheimzulage gelten für Haushalte mit Kindern dieselben Grenzen.
Für Haushalte ohne Kind liegt die Grenze bei 50.000 Euro (Einpersonenhaushalt)
bzw. 75.000 Euro (Mehrpersonenhaushalt).
Wie bekommt man die Förderung?
Das Baukindergeld des Bundes ist über die staatliche Förderbank KfW zu
beantragen. Dies kann auf deren Internetseite erfolgen:
www.kfw.de/baukindergeld. Hat die KfW die Auszahlung des Baukindergelds
bestätigt, kann zusätzlich das Baukindergeld Plus vom Freistaat beantragt
werden. Dafür ist die Förderbank BayernLabo der Ansprechpartner. Auch hier kann
der Antrag online gestellt werden:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/. Dort kann außerdem die
Bayerische Eigenheimzulage beantragt werden.
Welche Bedingungen gibt es?
Neben den Einkommensgrenzen gibt es für die Förderungen weitere Bedingungen. Zum
Eigenheimzulage können einer vierköpfigen Familie über einen Zeitraum von zehn
Jahren eine Förderung von insgesamt 40.000 Euro bringen. Diese Summe wirkt sich
auch angesichts des Preisniveaus für Immobilien in Bayern spürbar aus. Der
Freistaat zählt zu den Bundesländern mit den meisten Anträgen für das
Baukindergeld des Bundes.
Wie viel Geld gibt es konkret?
Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum ersten Mal ein
selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, können zehn Jahre lang das
Baukindergeld des Bundes von 1200 Euro pro Jahr und Kind (unter 18 Jahren)
bekommen. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches Baukindergeld
Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Zusätzlich gibt es die
Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro. Diese ist nicht auf
Familien begrenzt, sondern kann auch von Alleinstehenden oder kinderlosen Paaren
genutzt werden, wenn sie in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung bauen oder
kaufen.
Wo liegen die Einkommensgrenzen für die Förderung?
Die Einkommensgrenzen sind vergleichsweise breit bemessen. Für das Baukindergeld
von Bund und Freistaat gilt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen
darf bei einem Haushalt mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes
weitere Kind kommen 15.000 Euro dazu, erklärt die LBS Bayern. Bei der
Bayerischen Eigenheimzulage gelten für Haushalte mit Kindern dieselben Grenzen.
Für Haushalte ohne Kind liegt die Grenze bei 50.000 Euro (Einpersonenhaushalt)
bzw. 75.000 Euro (Mehrpersonenhaushalt).
Wie bekommt man die Förderung?
Das Baukindergeld des Bundes ist über die staatliche Förderbank KfW zu
beantragen. Dies kann auf deren Internetseite erfolgen:
www.kfw.de/baukindergeld. Hat die KfW die Auszahlung des Baukindergelds
bestätigt, kann zusätzlich das Baukindergeld Plus vom Freistaat beantragt
werden. Dafür ist die Förderbank BayernLabo der Ansprechpartner. Auch hier kann
der Antrag online gestellt werden:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/. Dort kann außerdem die
Bayerische Eigenheimzulage beantragt werden.
Welche Bedingungen gibt es?
Neben den Einkommensgrenzen gibt es für die Förderungen weitere Bedingungen. Zum