checkAd

     953  0 Kommentare Mit Geld vom Staat ins Eigenheim / Wichtige Fragen zu Baukindergeld und Eigenheimzulage

    München (ots) - Noch für dieses Jahr können in Bayern Baukindergeld und
    Eigenheimzulage beantragt werden. Die Zuschüsse helfen Menschen im Freistaat
    dabei, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Die LBS Bayern beantwortet
    wichtige Fragen zur Wohneigentums-Förderung.

    Die Immobilienpreise sind deutlich gestiegen - bringt die Förderung überhaupt
    etwas?

    Ja, das Baukindergeld von Bund und Freistaat sowie die Bayerische
    Eigenheimzulage können einer vierköpfigen Familie über einen Zeitraum von zehn
    Jahren eine Förderung von insgesamt 40.000 Euro bringen. Diese Summe wirkt sich
    auch angesichts des Preisniveaus für Immobilien in Bayern spürbar aus. Der
    Freistaat zählt zu den Bundesländern mit den meisten Anträgen für das
    Baukindergeld des Bundes.

    Wie viel Geld gibt es konkret?

    Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum ersten Mal ein
    selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, können zehn Jahre lang das
    Baukindergeld des Bundes von 1200 Euro pro Jahr und Kind (unter 18 Jahren)
    bekommen. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches Baukindergeld
    Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Zusätzlich gibt es die
    Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro. Diese ist nicht auf
    Familien begrenzt, sondern kann auch von Alleinstehenden oder kinderlosen Paaren
    genutzt werden, wenn sie in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung bauen oder
    kaufen.

    Wo liegen die Einkommensgrenzen für die Förderung?

    Die Einkommensgrenzen sind vergleichsweise breit bemessen. Für das Baukindergeld
    von Bund und Freistaat gilt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen
    darf bei einem Haushalt mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes
    weitere Kind kommen 15.000 Euro dazu, erklärt die LBS Bayern. Bei der
    Bayerischen Eigenheimzulage gelten für Haushalte mit Kindern dieselben Grenzen.
    Für Haushalte ohne Kind liegt die Grenze bei 50.000 Euro (Einpersonenhaushalt)
    bzw. 75.000 Euro (Mehrpersonenhaushalt).

    Wie bekommt man die Förderung?

    Das Baukindergeld des Bundes ist über die staatliche Förderbank KfW zu
    beantragen. Dies kann auf deren Internetseite erfolgen:
    www.kfw.de/baukindergeld. Hat die KfW die Auszahlung des Baukindergelds
    bestätigt, kann zusätzlich das Baukindergeld Plus vom Freistaat beantragt
    werden. Dafür ist die Förderbank BayernLabo der Ansprechpartner. Auch hier kann
    der Antrag online gestellt werden:
    https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/. Dort kann außerdem die
    Bayerische Eigenheimzulage beantragt werden.

    Welche Bedingungen gibt es?

    Neben den Einkommensgrenzen gibt es für die Förderungen weitere Bedingungen. Zum
    Seite 1 von 2



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Mit Geld vom Staat ins Eigenheim / Wichtige Fragen zu Baukindergeld und Eigenheimzulage Noch für dieses Jahr können in Bayern Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragt werden. Die Zuschüsse helfen Menschen im Freistaat dabei, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Die LBS Bayern beantwortet wichtige Fragen zur …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer