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SAF-HOLLAND SE: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Sitzverlegung nach Deutschland
SAF-HOLLAND SE: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Sitzverlegung nach Deutschland |
- Neuer Firmensitz: Bessenbach
- Umstellung auf dualistisches Leitungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat
- Vorgeschlagene Kandidaten in den Aufsichtsrat gewählt
- Grundkapital erhöht und neues genehmigtes Kapital beschlossen
Luxemburg, 20. Mai 2020. Die beiden außerordentlichen Hauptversammlungen der SAF-HOLLAND SE haben heute den wichtigsten Beschlussvorschlägen - der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, dem
Verlegungsplan und der darin enthaltenen Neufassung der Satzung der SAF-HOLLAND SE mit künftigem Sitz in Bessenbach, Deutschland - mit großer Mehrheit zugestimmt.
Dr. Martin Kleinschmitt, Vorsitzender des Board of Directors der SAF-HOLLAND SE sagt: "Mit der Sitzverlegung erfolgt die räumliche Zusammenlegung des Sitzes der SAF-HOLLAND SE als
Holdinggesellschaft mit den operativen Funktionen der SAF-HOLLAND GmbH. Dies wird die Führung der SAF-HOLLAND Group insgesamt erleichtern und gleichzeitig zu Kosteneinsparungen führen. Die
Sitzverlegung nach Deutschland wird überdies dazu führen, dass die Gesellschaft ihren Sitz in dem Staat hat, in dem ihre Aktien börsennotiert sind. In einem nächsten Schritt soll eine Vereinfachung
der rechtlichen Konzernstruktur umgesetzt werden."
Umstellung auf dualistisches Leitungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat
Im Rahmen der neuen Satzung wird das Leitungssystem der Gesellschaft von einem monistischen in ein dualistisches Leitungssystem, bestehend aus einem Vorstand als Leitungsorgan und einem
Aufsichtsrat als Überwachungsorgan, überführt und auf diese Weise an die übliche deutsche Governance-Struktur angepasst. Die Umstellung erfolgt mit der Eintragung der SAF-HOLLAND SE in das
Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg.