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    BGH entscheidet  114  0 Kommentare Dürfen Verbraucherzentralen gegen Facebook klagen?

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr) über die Frage, ob Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen anstelle von betroffenen Nutzern gegen Facebook klagen dürfen. Möglicherweise holt der BGH aber zunächst noch die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dazu ein, wie in der Verhandlung im Februar deutlich wurde.

    Hintergrund ist ein Fall, in dem die Verbraucherzentralen Facebook zu einem sorgsameren Umgang mit Nutzerdaten verpflichten wollen. Es geht um die Gestaltung des "App-Zentrums" von Facebook mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter. Zumindest in der Version von 2012 stimmten Nutzer mit ihrem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielebetreiber zu. Sie berechtigten die Anwendungen auch, im eigenen Namen zu posten - "Statusmeldungen, Fotos und mehr", hieß es in einem Fall.

    Schwierig wird die Sache durch die seit Mai 2018 in der EU geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Frage ist, ob die DSGVO allein die Datenschutzbeauftragten berechtigt, Verstöße zu ahnden. (Az. I ZR 186/17)/sem/moe/DP/jha





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