KMU-Interessenverband ist sehr unzufrieden mit MiFID II / MiFIR-Rahmen
Der Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU hat sich an der Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung des MiFID II / MiFIR-Rechtsrahmens beteiligt und kritisiert
die bestehenden Regelungen. |
"Mit Blick auf die Corona-Krise sollten KMU in jedem Fall auf unbestimmte Zeit von den gegenwärtigen MiFID-Research-Regelungen ausgenommen werden - um eine notwendige Kapitalmarktfinanzierung durch IPOs, Anleihen und Kapitalerhöhungen für KMUs zu gewährleisten. Wir bezweifeln, dass die mittelständische Wirtschaft allein mit Staatshilfen nach der Corona-Krise restrukturiert werden kann. Der Kapitalmarkt spielt dabei eine wichtige Rolle, benötigt aber die richtigen Rahmenbedingungen", so Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
Repräsentative Studien zu den Folgen der Research-Regelungen nach MiFID II kommen insbesondere für KMU zu erschreckenden Ergebnissen.
MiFID II / MiFIR erhöhen zudem den Verwaltungsaufwand für alle Anbieter von Wertpapierdienstleistungen dramatisch. Das hat zur Folge, dass eine Vielzahl an kleineren Wertpapierfirmen wegfallen, weil die einmaligen, aber auch fortlaufenden Rechtsberatungs-, Compliance- und IT-Kosten für kleinere Anbieter von Wertpapierdienstleistungen nicht mehr zu bewältigen sind. Dies hat negative Folgen insbesondere für KMU, die die Kapitalmarktfinanzierung als Chance begreifen und sich darüber finanzieren wollen.