EANS-Hauptversammlung
Wiener Privatbank SE / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2
2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2019.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2019.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021.
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik der Wiener Privatbank SE
(Vergütungspolicy).
7. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019.
8. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des bis zum 30. November 2020 genehmigten Kapitals gemäß § 4
Abs. 4 der Satzung, wonach der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt wird, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.853.348,53 durch Ausgabe von bis
zu 2.138.039 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs
von 100 % des anteiligen Betrages des Grundkapitals in einer oder in mehreren
Tranchen gegen Bareinlage zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen festzulegen (genehmigtes Kapital);
b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, bis zum 30. September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um
bis zu EUR 5.680.272 durch Ausgabe von bis zu 2.502.322 Stück auf Inhaber
lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs von 100 % des anteiligen Betrages
des Grundkapitals in einer oder in mehreren Tranchen gegen Bareinlage zu erhöhen
und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen (genehmigtes
Kapital). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital sowie
aus diesem Tagesordnungspunkt ergeben, zu beschließen.
9. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der in der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. Dezember
2015 erteilten Ermächtigung an den Vorstand, innerhalb von fünf Jahren ab dem
Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf den
Erwerb von Aktien der Gesellschaft verbunden ist, auch in mehreren Tranchen,
auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren
der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das
Umtausch- oder Wandlungsverhältnis festzusetzen;
b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021.
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik der Wiener Privatbank SE
(Vergütungspolicy).
7. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019.
8. Beschlussfassung über
a) den Widerruf des bis zum 30. November 2020 genehmigten Kapitals gemäß § 4
Abs. 4 der Satzung, wonach der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt wird, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.853.348,53 durch Ausgabe von bis
zu 2.138.039 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs
von 100 % des anteiligen Betrages des Grundkapitals in einer oder in mehreren
Tranchen gegen Bareinlage zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen festzulegen (genehmigtes Kapital);
b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, bis zum 30. September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um
bis zu EUR 5.680.272 durch Ausgabe von bis zu 2.502.322 Stück auf Inhaber
lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs von 100 % des anteiligen Betrages
des Grundkapitals in einer oder in mehreren Tranchen gegen Bareinlage zu erhöhen
und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen (genehmigtes
Kapital). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital sowie
aus diesem Tagesordnungspunkt ergeben, zu beschließen.
9. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der in der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. Dezember
2015 erteilten Ermächtigung an den Vorstand, innerhalb von fünf Jahren ab dem
Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf den
Erwerb von Aktien der Gesellschaft verbunden ist, auch in mehreren Tranchen,
auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren
der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das
Umtausch- oder Wandlungsverhältnis festzusetzen;
b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf
Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
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