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    EANS-Hauptversammlung  130  0 Kommentare Wiener Privatbank SE / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2


    2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
    das Geschäftsjahr 2019.

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
    Geschäftsjahr 2019.

    5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und den
    Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021.

    6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik der Wiener Privatbank SE
    (Vergütungspolicy).

    7. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der
    Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019.

    8. Beschlussfassung über

    a) den Widerruf des bis zum 30. November 2020 genehmigten Kapitals gemäß § 4
    Abs. 4 der Satzung, wonach der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt wird, das
    Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.853.348,53 durch Ausgabe von bis
    zu 2.138.039 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs
    von 100 % des anteiligen Betrages des Grundkapitals in einer oder in mehreren
    Tranchen gegen Bareinlage zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
    Ausgabebedingungen festzulegen (genehmigtes Kapital);

    b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, mit Zustimmung des
    Aufsichtsrates, bis zum 30. September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um
    bis zu EUR 5.680.272 durch Ausgabe von bis zu 2.502.322 Stück auf Inhaber
    lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs von 100 % des anteiligen Betrages
    des Grundkapitals in einer oder in mehreren Tranchen gegen Bareinlage zu erhöhen
    und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen (genehmigtes
    Kapital). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist ermächtigt, Änderungen der
    Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital sowie
    aus diesem Tagesordnungspunkt ergeben, zu beschließen.

    9. Beschlussfassung über

    a) den Widerruf der in der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. Dezember
    2015 erteilten Ermächtigung an den Vorstand, innerhalb von fünf Jahren ab dem
    Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandel- und/oder
    Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf den
    Erwerb von Aktien der Gesellschaft verbunden ist, auch in mehreren Tranchen,
    auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren
    der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das
    Umtausch- oder Wandlungsverhältnis festzusetzen;
    b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf
    Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
    Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder
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    EANS-Hauptversammlung Wiener Privatbank SE / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 23.09.2020 36. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG …