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    DGAP-News: TubeSolar AG / Schlagwort(e): Auftragseingänge/Rechtssache
    TubeSolar AG: Vorschlag für EEG 2021 präferiert Agrophotovoltaik-Anlagen - Einspeisevergütung für Agro-PV als Nachfragetreiber

    12.11.2020 / 14:08
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    Unternehmensmeldung

    TubeSolar AG: Vorschlag für EEG 2021 präferiert Agrophotovoltaik-Anlagen - Einspeisevergütung für Agro-PV als Nachfragetreiber

    Augsburg, 12. November 2020 - Die TubeSolar AG (ISIN DE000A2PXQD4, Börse Düsseldorf) begrüßt die Beschlussempfehlung der zuständigen Wirtschafts-, Agrar- und Umweltausschüsse des Bundesrates zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021. In dem knapp 100 Seiten umfassenden Papier soll vor allem die Solarstromerzeugung vorangebracht werden, insbesondere durch das Fördern von Agrophotovoltaik-Anlagen.

    Für das Jahr 2030 werden ein 65-prozentiger Ökoanteil am gesamten Stromverbrauch angestrebt. Das erfordert schon jetzt deutlich mehr Anstrengungen bei der Solarstromerzeugung. Ein wichtiger Baustein zur Zielerreichung sind innovative Agrophotovoltaik-Lösungen.

    Freiflächenanlagen haben in den vergangenen Jahren die Kosten für Solarstrom deutlich reduziert, aber auch Land verbraucht bzw. versiegelt und eine weitere Nutzung verhindert. Vor allem Solarlösungen, die über oder integriert in landwirtschaftlich genutzte Flächen installiert werden, bieten gute Möglichkeiten die Flächenkonkurrenz zu reduzieren. Dies erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung. Um das enorme Flächenpotenzial zu erschließen, werden in der Empfehlung eigene Ausschreibungssegmente als sinnvoll erachtet, welche den Bau von Agro-PV-Anlagen kurzfristig und unkompliziert ermöglichen.

    Für das Agrarphotovoltaik-Segment gibt es bisher keine Einspeisevergütung. Zukünftig könnte es für Agrophotovoltaik-Anlagen eine Einspeisevergütung von bis zu acht Eurocent je Kilowattstunde geben. Zusätzlich sind in diesem Segment Ausschreibungen für insgesamt knapp 3.000 Megawatt bis 2030 geplant. Dabei soll das jährliche Ausschreibungsvolumen in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 50 Megawatt sowie in 2023 und 2024 jeweils 100 Megawatt betragen. Ab 2025 soll jährlich ein Volumen von 500 Megawatt ausgeschrieben werden.

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