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    DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Vertrag
    EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

    19.12.2020 / 13:55 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
    Voraussichtliche Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

    Aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes von (gerundet) -0,1% auf (gerundet) -0,2% sowie wegen einer verbesserten Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund aktualisierter Erkenntnisse hat die von der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH mitgeteilt, dass die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen vereinbarte Abfindung nach § 305 AktG voraussichtlich von EUR 11,51 auf EUR 11,81 zu erhöhen ist. Die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG soll, wie auch der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Übrigen, unverändert bleiben.

    Da auch der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Herr Michael Wahlscheidt die Einschätzung der RSM GmbH voraussichtlich bestätigen wird, soll eine entsprechende Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vorgenommen werden. Die Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag samt konsolidierter Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie der Nachtrag zum gemeinsamen Bericht des Vorstands der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG sollen am 21. Dezember 2020 auf der Webseite der EASY SOFTWARE AG veröffentlicht werden.

    Die Änderung der vereinbarten Abfindung nach § 305 AktG wird eine entsprechende Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 1 der für den 23. Dezember 2020 einberufenen Hauptversammlung zur Folge haben, die ebenfalls am 21. Dezember 2020 auf der Webseite der EASY SOFTWARE AG und spätestens am 22. Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.

    EASY SOFTWARE AG
    Der Vorstand





    Kontakt:
    Oliver Krautscheid

    19.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de


    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
    Am Hauptbahnhof 4
    45468 Mülheim an der Ruhr
    Deutschland
    Telefon: +49(0) 208 450 16-0
    Fax: +49(0) 208 450 16-90
    E-Mail: investor@easy.de
    Internet: www.easy.de
    ISIN: DE000A2YN991
    WKN: A2YN99
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
    EQS News ID: 1156489

     
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