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    DGAP-Adhoc  139  0 Kommentare DO & CO Aktiengesellschaft: - Seite 2

    Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von fünf Jahren und wurden zu 100 % von ihrem Gesamtnennbetrag und mit einem Kupon von 1,75 % p.a. begeben. Die Wandlungsprämie wurde auf 32,5 % über dem Referenzkurs, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der Stammaktien im Handel an der Wiener Börse am 21. Januar 2021 zwischen dem Start der Platzierung und der Preisfestsetzung für die Wandelschuldverschreibungen entspricht, festgesetzt. Demgemäß beträgt der anfängliche Wandlungspreis EUR 80,6301. Die Wandelschuldverschreibungen wurden in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika - unter Berufung auf "Regulation S" des U.S. Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung - angeboten sowie außerhalb von Australien, Kanada, Japan und jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der Wandelschuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wären. Die Bezugsrechte der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen wurden ausgeschlossen.

    Valutatag der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 28. Januar 2021 (der "Valutatag") sein. Nach dem Valutatag beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Vienna MTF, einem multilateralen Handelssystem der Wiener Börse zu bewirken.

    Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen zu einer 90-tägigen Stillhaltefrist (Lock-up) mit Wirkung ab dem Valutatag verpflichtet.

    Die Gesellschaft wird berechtigt sein, die Wandelschuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht nur teilweise, zum festgelegten Nennbetrag (zzgl. aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen) gemäß den Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen zu kündigen (i) nach Ablauf einer Frist von mehr als drei Jahren ab dem Valutatag, falls der Aktienkurs der Stammaktien über einen bestimmten Zeitraum hinweg mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) falls 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehend ist.

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    DGAP-Adhoc DO & CO Aktiengesellschaft: - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: DO & CO Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleiheemission DO & CO Aktiengesellschaft: 21.01.2021 / 17:53 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - …