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Major Precious Metals Corp.: Major Precious Metals führt Aktionärsrechteplan ein
DGAP-News: Major Precious Metals Corp. / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung Major Precious Metals führt Aktionärsrechteplan ein |
27. April 2021 - Vancouver, British Columbia - Major Precious Metals Corp. ("Major Precious Metals" oder das "Unternehmen") (CSE: SIZE | OTC: SIZYF | FRANKFURT: 3EZ) meldet heute, dass es einen
Aktionärsrechteplan (der "Plan") eingeführt hat, der allen erforderlichen Genehmigungen der Behörden und der Aktionäre unterliegt.
Der Plan soll sicherstellen, dass die Aktionäre des Unternehmens im Fall eines Übernahmeangebots für die Stammaktien des Unternehmens fair behandelt werden und dass dem Board of Directors
und den Aktionären des Unternehmens eine angemessene Zeit gegeben wird, um ein unerwünschtes Übernahmeangebot zu bewerten und, sofern möglich, andere Alternativen in Erwägung zu ziehen, um den
Aktionärswert zu maximieren. Der Plan wurde nicht infolge eines tatsächlichen oder bevorstehenden Übernahmeangebots oder eines Angebots einer dritten Partei bezüglich der Übernahme der Kontrolle
über das Unternehmen eingeführt.
Gemäß dem Plan wird ein Recht (ein "Recht") ausgegeben und an jede zum 26. April 2021 ausstehende Stammaktie der Gesellschaft (das "Datum des Inkrafttretens") gebunden. Mit jeder Stammaktie der Gesellschaft, die nach dem Datum des Inkrafttretens ausgegeben wird, wird ebenfalls ein Recht verbunden. Der Plan ähnelt den kürzlich von mehreren anderen kanadischen Unternehmen verabschiedeten Aktionärsrechtsplänen. Der Plan soll Übernahmeangebote nicht blockieren. Der Plan enthält Bestimmungen zu "Zulässigen Geboten", die verhindern, dass die verwässernden Auswirkungen des Plans wirksam werden, wenn ein Übernahmeangebot über ein Übernahmeangebotsrundschreiben abgegeben wird, das unter anderem mindestens 60 Tage zur Prüfung aufrecht erhalten werden und von einem bestimmten Anteil der Stammaktionäre akzeptiert werden muss, die von unabhängigen Aktionären gehalten werden. Der Plan wird durch eine Akquisition von 20% oder mehr der ausstehenden Stammaktien der Gesellschaft ausgelöst, die nicht im Rahmen eines zulässigen Angebots erfolgt.