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    DGAP-Adhoc  919  0 Kommentare Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen

    DGAP-Ad-hoc: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen

    16.09.2021 / 12:03 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen

    Die Geschäftsführung der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals beschlossen.

    Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 92.000.000,00 soll durch Ausgabe von 18.396.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) ("Neue Aktien") um EUR 18.396.220,00 auf EUR 110.396.220,00 gegen Bareinlagen erhöht werden ("Kapitalerhöhung"). Die Neuen Aktien werden über eine Gewinnberechtigung ab dem 1. Juli 2020 verfügen.

    Die Neuen Aktien sollen den bestehenden Kommanditaktionären - vorbehaltlich der Billigung eines Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des Wertpapierprospekts - im Wege des mittelbaren Bezugsrechts während der voraussichtlich vom 20. September 2021 bis zum 4. Oktober 2021 (einschließlich) laufenden Bezugsfrist angeboten werden. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 17. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 4,70 ("Bezugspreis"). Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt. Das bedeutet, dass fünf bestehende Aktien zum Bezug einer Neuen Aktie zum Bezugspreis berechtigen. Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von etwa EUR 86,5 Mio.

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