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     104  0 Kommentare Energieversorger 'immergrün' abgemahnt / Verbraucherzentrale NRW reagiert auf unzulässige Preiserhöhungen und kurzfristigen Belieferungsstopp

    Düsseldorf (ots) -

    - Intransparente Preiserhöhungen unzulässig
    - Sonderkündigungsrecht der Verbraucher:innen nicht ausreichend kommuniziert
    - Belieferungseinstellung ohne hinreichende Begründung
    - Gas- und Stromlieferung stets über Grundversorgung abgesichert

    Der Kölner Strom- und Gasanbieter "immergrün", eine Marke der Rheinische
    Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, hat Verbraucher:innen in
    Kundenmailings oder schriftlich erhebliche Preiserhöhungen für die Belieferung
    mit Strom und Gas mitgeteilt. Anderen Kund:innen teilte das Unternehmen ohne
    hinreichende Begründung mit, die Stromversorgung werde kurzfristig eingestellt.

    "Wir kritisieren das Vorgehen von 'immergrün' scharf und haben das Unternehmen
    abgemahnt. Die Preiserhöhungen sind völlig intransparent und unzureichend
    kommuniziert worden. Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende
    Begründung setzt dem ganzen dann noch die Krone auf", unterstreicht Wolfgang
    Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Momentan herrscht
    angesichts der steigenden Beschaffungspreise eine gewisse Unruhe auf dem Strom-
    und Gasmarkt. Uns sind bereits ähnlich gelagerte Fälle bekannt. Mit der
    Abmahnung gegen 'immergrün' setzen wir daher ein deutliches Signal an alle
    Strom- und Gasversorger, ihre Vertragszusagen gegenüber Verbraucher:innen
    weiterhin fair und zuverlässig einzuhalten."

    Mit der Abmahnung geht die Verbraucherzentrale NRW gegen die intransparente
    Kommunikation von "immergrün" zu den Preiserhöhungen und die unzureichende
    Information über das den Kunden durch die Preisänderung zustehende
    Sonderkündigungsrecht vor. Sie fordert deshalb vom Unternehmen, solcher Art
    mitgeteilte unwirksame Preiserhöhungen den Kund:innen nicht in Rechnung zu
    stellen. Darüber hinaus teilt die Verbraucherzentrale NRW die Rechtsauffassung,
    dass dem Belieferungsstopp die juristische Grundlage fehle. Eine ordentliche
    Kündigung der Verträge sei dem Unternehmen nur zum Laufzeitende möglich.

    Strom- und Gasversorgung auch bei Belieferungsstopp oder Insolvenz gesichert

    Beruhigend für alle Verbraucher:innen: Trotz einer bevorstehenden
    Belieferungseinstellung stehen sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas dar.
    Sollten Anbieter von Strom und Gas die Belieferung stoppen oder insolvent gehen,
    übernimmt der örtliche Grundversorger die Strom- oder Gaslieferung. Der
    zuständige Grundversorger kann über den Netzversorger erfragt werden. Diesen
    finden Verbraucher:innen auf ihrer Energierechnung.

    "Wir raten in diesem Fall dazu, möglichst bald in einen günstigeren Tarif zu
    wechseln, da die Grundversorger üblicherweise preislich über dem
    Marktdurchschnitt liegen. Da momentan viel Bewegung im Markt ist, sollte ein
    solcher Wechsel aber wohlüberlegt sein", erklärt Schuldzinski. Ebenso sollte die
    Einzugsermächtigung des ursprünglichen Versorgers widerrufen oder vorliegende
    Daueraufträge gekündigt werden. Darüber hinaus gelte es einen möglichen
    Schadensersatzanspruch gegenüber dem einstellenden Anbieter zu prüfen und diesen
    gegebenenfalls geltend zu machen.

    Schreiben Sie der Verbraucherzentrale NRW

    Haben Sie bei laufendem Vertrag von Ihrem Strom- oder Gasanbieter eine
    Information zu einer Preiserhöhung oder einem Belieferungsstopp erhalten? Dann
    schildern Sie uns Ihren Fall in einer Mail an
    mailto:service@verbraucherzentrale.nrw .

    Weitere Informationen:

    - Individuelle Fragen zum Thema Energieversorgung beantworteten die
    Berater:innen der Verbraucherzentrale NRW. Informationen dazu sind unter
    http://www.verbraucherzentrale.nrw zu finden. Das Servicetelefon der
    Verbraucherzentrale NRW ist unter 0211 - 3399 5845 erreichbar.

    Pressekontakt:

    Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
    Tel. (0211) 38 09-101
    mailto:presse@verbraucherzentrale.nrw

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121716/5048870
    OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.



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