Energieversorger 'immergrün' abgemahnt / Verbraucherzentrale NRW reagiert auf unzulässige Preiserhöhungen und kurzfristigen Belieferungsstopp
Düsseldorf (ots) -
- Intransparente Preiserhöhungen unzulässig
- Sonderkündigungsrecht der Verbraucher:innen nicht ausreichend kommuniziert
- Belieferungseinstellung ohne hinreichende Begründung
- Gas- und Stromlieferung stets über Grundversorgung abgesichert
Der Kölner Strom- und Gasanbieter "immergrün", eine Marke der Rheinische
Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, hat Verbraucher:innen in
Kundenmailings oder schriftlich erhebliche Preiserhöhungen für die Belieferung
mit Strom und Gas mitgeteilt. Anderen Kund:innen teilte das Unternehmen ohne
hinreichende Begründung mit, die Stromversorgung werde kurzfristig eingestellt.
- Intransparente Preiserhöhungen unzulässig
- Sonderkündigungsrecht der Verbraucher:innen nicht ausreichend kommuniziert
- Belieferungseinstellung ohne hinreichende Begründung
- Gas- und Stromlieferung stets über Grundversorgung abgesichert
Der Kölner Strom- und Gasanbieter "immergrün", eine Marke der Rheinische
Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, hat Verbraucher:innen in
Kundenmailings oder schriftlich erhebliche Preiserhöhungen für die Belieferung
mit Strom und Gas mitgeteilt. Anderen Kund:innen teilte das Unternehmen ohne
hinreichende Begründung mit, die Stromversorgung werde kurzfristig eingestellt.
"Wir kritisieren das Vorgehen von 'immergrün' scharf und haben das Unternehmen
abgemahnt. Die Preiserhöhungen sind völlig intransparent und unzureichend
kommuniziert worden. Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende
Begründung setzt dem ganzen dann noch die Krone auf", unterstreicht Wolfgang
Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Momentan herrscht
angesichts der steigenden Beschaffungspreise eine gewisse Unruhe auf dem Strom-
und Gasmarkt. Uns sind bereits ähnlich gelagerte Fälle bekannt. Mit der
Abmahnung gegen 'immergrün' setzen wir daher ein deutliches Signal an alle
Strom- und Gasversorger, ihre Vertragszusagen gegenüber Verbraucher:innen
weiterhin fair und zuverlässig einzuhalten."
Mit der Abmahnung geht die Verbraucherzentrale NRW gegen die intransparente
Kommunikation von "immergrün" zu den Preiserhöhungen und die unzureichende
Information über das den Kunden durch die Preisänderung zustehende
Sonderkündigungsrecht vor. Sie fordert deshalb vom Unternehmen, solcher Art
mitgeteilte unwirksame Preiserhöhungen den Kund:innen nicht in Rechnung zu
stellen. Darüber hinaus teilt die Verbraucherzentrale NRW die Rechtsauffassung,
dass dem Belieferungsstopp die juristische Grundlage fehle. Eine ordentliche
Kündigung der Verträge sei dem Unternehmen nur zum Laufzeitende möglich.
Strom- und Gasversorgung auch bei Belieferungsstopp oder Insolvenz gesichert
Beruhigend für alle Verbraucher:innen: Trotz einer bevorstehenden
Belieferungseinstellung stehen sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas dar.
Sollten Anbieter von Strom und Gas die Belieferung stoppen oder insolvent gehen,
übernimmt der örtliche Grundversorger die Strom- oder Gaslieferung. Der
zuständige Grundversorger kann über den Netzversorger erfragt werden. Diesen
finden Verbraucher:innen auf ihrer Energierechnung.
"Wir raten in diesem Fall dazu, möglichst bald in einen günstigeren Tarif zu
wechseln, da die Grundversorger üblicherweise preislich über dem
Marktdurchschnitt liegen. Da momentan viel Bewegung im Markt ist, sollte ein
solcher Wechsel aber wohlüberlegt sein", erklärt Schuldzinski. Ebenso sollte die
Einzugsermächtigung des ursprünglichen Versorgers widerrufen oder vorliegende
Daueraufträge gekündigt werden. Darüber hinaus gelte es einen möglichen
Schadensersatzanspruch gegenüber dem einstellenden Anbieter zu prüfen und diesen
gegebenenfalls geltend zu machen.
Schreiben Sie der Verbraucherzentrale NRW
Haben Sie bei laufendem Vertrag von Ihrem Strom- oder Gasanbieter eine
Information zu einer Preiserhöhung oder einem Belieferungsstopp erhalten? Dann
schildern Sie uns Ihren Fall in einer Mail an
mailto:service@verbraucherzentrale.nrw .
Weitere Informationen:
- Individuelle Fragen zum Thema Energieversorgung beantworteten die
Berater:innen der Verbraucherzentrale NRW. Informationen dazu sind unter
http://www.verbraucherzentrale.nrw zu finden. Das Servicetelefon der
Verbraucherzentrale NRW ist unter 0211 - 3399 5845 erreichbar.
Pressekontakt:
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
mailto:presse@verbraucherzentrale.nrw
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121716/5048870
OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
abgemahnt. Die Preiserhöhungen sind völlig intransparent und unzureichend
kommuniziert worden. Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende
Begründung setzt dem ganzen dann noch die Krone auf", unterstreicht Wolfgang
Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Momentan herrscht
angesichts der steigenden Beschaffungspreise eine gewisse Unruhe auf dem Strom-
und Gasmarkt. Uns sind bereits ähnlich gelagerte Fälle bekannt. Mit der
Abmahnung gegen 'immergrün' setzen wir daher ein deutliches Signal an alle
Strom- und Gasversorger, ihre Vertragszusagen gegenüber Verbraucher:innen
weiterhin fair und zuverlässig einzuhalten."
Mit der Abmahnung geht die Verbraucherzentrale NRW gegen die intransparente
Kommunikation von "immergrün" zu den Preiserhöhungen und die unzureichende
Information über das den Kunden durch die Preisänderung zustehende
Sonderkündigungsrecht vor. Sie fordert deshalb vom Unternehmen, solcher Art
mitgeteilte unwirksame Preiserhöhungen den Kund:innen nicht in Rechnung zu
stellen. Darüber hinaus teilt die Verbraucherzentrale NRW die Rechtsauffassung,
dass dem Belieferungsstopp die juristische Grundlage fehle. Eine ordentliche
Kündigung der Verträge sei dem Unternehmen nur zum Laufzeitende möglich.
Strom- und Gasversorgung auch bei Belieferungsstopp oder Insolvenz gesichert
Beruhigend für alle Verbraucher:innen: Trotz einer bevorstehenden
Belieferungseinstellung stehen sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas dar.
Sollten Anbieter von Strom und Gas die Belieferung stoppen oder insolvent gehen,
übernimmt der örtliche Grundversorger die Strom- oder Gaslieferung. Der
zuständige Grundversorger kann über den Netzversorger erfragt werden. Diesen
finden Verbraucher:innen auf ihrer Energierechnung.
"Wir raten in diesem Fall dazu, möglichst bald in einen günstigeren Tarif zu
wechseln, da die Grundversorger üblicherweise preislich über dem
Marktdurchschnitt liegen. Da momentan viel Bewegung im Markt ist, sollte ein
solcher Wechsel aber wohlüberlegt sein", erklärt Schuldzinski. Ebenso sollte die
Einzugsermächtigung des ursprünglichen Versorgers widerrufen oder vorliegende
Daueraufträge gekündigt werden. Darüber hinaus gelte es einen möglichen
Schadensersatzanspruch gegenüber dem einstellenden Anbieter zu prüfen und diesen
gegebenenfalls geltend zu machen.
Schreiben Sie der Verbraucherzentrale NRW
Haben Sie bei laufendem Vertrag von Ihrem Strom- oder Gasanbieter eine
Information zu einer Preiserhöhung oder einem Belieferungsstopp erhalten? Dann
schildern Sie uns Ihren Fall in einer Mail an
mailto:service@verbraucherzentrale.nrw .
Weitere Informationen:
- Individuelle Fragen zum Thema Energieversorgung beantworteten die
Berater:innen der Verbraucherzentrale NRW. Informationen dazu sind unter
http://www.verbraucherzentrale.nrw zu finden. Das Servicetelefon der
Verbraucherzentrale NRW ist unter 0211 - 3399 5845 erreichbar.
Pressekontakt:
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
mailto:presse@verbraucherzentrale.nrw
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121716/5048870
OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.