Anteilseigner der Warburg-Bank scheitern vor Bundesverfassungsgericht
Foto: finanzbusiness
Das höchste Gericht des Landes entschied, dass beide Klagen nicht zulässig waren. Die Kläger seien selbst gar nicht von Cum-Ex-Urteilen betroffen gewesen.
Weiterlesen auf: finanzbusiness.de