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     101  0 Kommentare Anteilseigner der Warburg-Bank scheitern vor Bundesverfassungsgericht

    Das höchste Gericht des Landes entschied, dass beide Klagen nicht zulässig waren. Die Kläger seien selbst gar nicht von Cum-Ex-Urteilen betroffen gewesen.


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    Anteilseigner der Warburg-Bank scheitern vor Bundesverfassungsgericht Das höchste Gericht des Landes entschied, dass beide Klagen nicht zulässig waren. Die Kläger seien selbst gar nicht von Cum-Ex-Urteilen betroffen gewesen.Weiterlesen auf: finanzbusiness.de