DGAP-Adhoc CONSUS Real Estate AG: Consus Real Estate AG decides to delist from the open market on the Frankfurt Stock Exchange and the Munich Stock Exchange
DGAP-Ad-hoc: CONSUS Real Estate AG / Key word(s): Delisting/Miscellaneous |
Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014, „MMVO“).
NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN
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Consus Real Estate AG beschließt Delisting vom Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse München
Berlin, 21. Juni 2022: Der Vorstand der Consus Real Estate AG („Consus“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Consus in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen („Delisting Frankfurt“) sowie den Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Consus in den Freiverkehr der Börse München sowie Notiz im Segment m:access der Börse München zu beantragen („Delisting München“, zusammen mit dem Delisting Frankfurt, das „Consus-Delisting“). Das Delisting Frankfurt wird mit einer Frist von drei Monaten, das heißt voraussichtlich am 30. September 2022, wirksam. Über das Delisting München entscheidet die Geschäftsführung der Börse München unter Berücksichtigung der Belange des Anlegerschutzes. Consus strebt an, dass das Delisting München innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate erfolgen wird.
Bis zum Wirksamwerden des jeweiligen Consus-Delisting haben Consus-Aktionäre weiterhin die Möglichkeit, ihre Consus-Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse oder der Börse München zu handeln.
Berlin, 21. Juni 2022
Consus Real Estate AG
Vorstand
Mitteilende Person:
Investor Relations
Telefon +49 30 965 357 90264
investors@consus.ag
WICHTIGE HINWEISE
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.
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Consus Real Estate AG beschließt Delisting vom Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse München
Berlin, 21. Juni 2022: Der Vorstand der Consus Real Estate AG („Consus“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Consus in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen („Delisting Frankfurt“) sowie den Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Consus in den Freiverkehr der Börse München sowie Notiz im Segment m:access der Börse München zu beantragen („Delisting München“, zusammen mit dem Delisting Frankfurt, das „Consus-Delisting“). Das Delisting Frankfurt wird mit einer Frist von drei Monaten, das heißt voraussichtlich am 30. September 2022, wirksam. Über das Delisting München entscheidet die Geschäftsführung der Börse München unter Berücksichtigung der Belange des Anlegerschutzes. Consus strebt an, dass das Delisting München innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate erfolgen wird.
Bis zum Wirksamwerden des jeweiligen Consus-Delisting haben Consus-Aktionäre weiterhin die Möglichkeit, ihre Consus-Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse oder der Börse München zu handeln.
Berlin, 21. Juni 2022
Consus Real Estate AG
Vorstand
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investors@consus.ag
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Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.