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    EQS-Adhoc  209  0 Kommentare The Social Chain AG: Gerichtliche Bestellung eines Mitglieds des Aufsichtsrates - Seite 2

    Wichtiger Hinweis

     

    Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der The Social Chain AG dar.

    Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar zur Verbreitung in die Vereinigten Staaten oder innerhalb der Vereinigten Staaten bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den Vereinigten Staaten weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Aktien sind und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung unter dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot ihrer Aktien in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

    Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) Personen, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die „Order“) fallen, (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) Personen, denen sie anderweitig unter den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften rechtmäßig zugänglich gemacht werden dürfen (solche Personen zusammen, die „Relevanten Personen“). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen.

    Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapieren werden in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Es wurden keine Maßnahmen zum Angebot, Erwerb oder Vertrieb der Wertpapiere in Länder, in denen dies nicht gestattet ist, ergriffen.

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