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     113  0 Kommentare Generalversammlung der Zug Estates Holding AG genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrats

    Zug Estates Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Immobilien
    Generalversammlung der Zug Estates Holding AG genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrats

    06.04.2023 / 17:50 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
    Zug, 6. April 2023

    Heute fand im Theater Casino Zug die 11. ordentliche Generalversammlung der Zug Estates Holding AG statt, an der 209 Aktionäre teilnahmen. Es waren insgesamt 76.4% des stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten. Die Aktionäre haben allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt.

    Die Generalversammlung hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2022 insgesamt CHF 20.9 Mio. an die Aktionärinnen und Aktionäre auszuschütten. Die ordentliche verrechnungssteuerpflichtige Bruttodividende je Namenaktie A beläuft sich auf CHF 4.10, je Namenaktie B beträgt sie CHF 41.00. Nach Entrichtung der schweizerischen Verrechnungssteuer in der Höhe von 35% verbleibt eine Nettodividende von CHF 2.67 pro Namenaktie A und von CHF 26.65 pro Namenaktie B. Die Auszahlung der Nettodividende erfolgt ab Freitag, dem 14. April 2023 (Payment-Date).

    Alle zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für ein weiteres Amtsjahr bestätigt. Nicht mehr zur Wiederwahl stand Armin Meier. Joëlle Zimmerli, Inhaberin und Geschäftsführerin von Zimraum GmbH, einem sozialwissenschaftlichen Planungsbüro, wurde als neues Mitglied in den Verwaltungsrat gewählt.

    Ebenfalls bestätigt wurde Dr. Beat Schwab als Präsident des Verwaltungsrats. In den Personal- und Vergütungsausschuss wurden Johannes Stöckli (bisher) und Annelies Häcki Buhofer (neu) gewählt. Die Generalversammlung erklärte sich in einer Konsultativabstimmung einverstanden mit dem Vergütungsbericht und genehmigte die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und an die Geschäftsleitung.

    Die Generalversammlung genehmigte zudem alle Statutenänderungen, d. h. die Verankerung der Nachhaltigkeit in den Statuen, den Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln zur Kommunikation mit den Aktionärinnen und Aktionären, die Möglichkeit zur virtuellen Durchführung von Generalversammlungen, die Zusatzbeträge für neue GL-Mitglieder, die Reduktion der maximal zulässigen Zusatzmandate von Mitgliedern des Verwaltungsrats sowie diverse formelle Anpassungen an das neue Recht.

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