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Insolvenzverfahren Akzenta AG: Gläubiger erhalten Quotenzahlung von rund 7,4 Prozent
Emittent / Herausgeber: Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen / Schlagwort(e): Insolvenz
München, 22. Mai 2023 – Knapp vierzehn Jahre nach dem Insolvenzantrag der Akzenta AG aus Neubeuern bei Rosenheim kann Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) nun die Verteilung an die Gläubiger vornehmen. Insgesamt kommt für die 14.354 Gläubiger mit anerkannten Forderungen ein einmaliger Auszahlungsbetrag von rund 5,1 Mio. Euro zur Verteilung; das entspricht einer Quote von rund 7,4 Prozent auf die festgestellten Forderungen. Die Gesamtsumme der anerkannten Forderungen betrug rund 69 Mio. Euro. Insgesamt hatten in diesem Großverfahren ca. 15.500 Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp hundert Mio. Euro angemeldet. Die auf Anlagenvertrieb im Finanzbereich spezialisierte Akzenta AG, die über Jahre hinweg mit einem Umsatzbeteiligungs-Modell ein Schneeballsystem betrieben und damit bis zu 30.000 Kunden getäuscht hat, hatte am 15. April 2009 - ebenso wie die Tochtergesellschaft Cent AG - Insolvenzantrag beim Amtsgericht Rosenheim gestellt. Aufgrund der komplizierten Sach- und Rechtslage konnte das Insolvenzverfahren erst am 15. September 2009, fünf Monate nach Antragstellung, eröffnet werden. Der Betrieb war bereits im Jahr 2006 infolge einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung eingestellt worden; gegen drei ehemalige Akzenta-Manager verhängte das Landgericht München II im August 2008 ein Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Das Urteil wurde rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision der Angeklagten verworfen hatte. |