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    EQS-Adhoc  261  0 Kommentare PREOS Global Office Real Estate & Technology AG:

    EQS-Ad-hoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e): Anleihe
    PREOS Global Office Real Estate & Technology AG:

    13.07.2023 / 14:55 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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    Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

     

    PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung unter anderem zur Anpassung der Anleihebedingungen der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 

     

    Frankfurt am Main, 13. Juli 2023 – Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 – „PREOS-Wandelanleihe“) zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, um u.a. eine Anpassung der Anleihebedingungen zu beschließen. Die Abstimmung ohne Versammlung soll im Zeitraum vom 28. Juli 2023, 00:00 Uhr (MESZ) bis zum 30. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ) stattfinden. Beschlossen werden sollen u.a. eine Verlängerung der Laufzeit der PREOS-Wandelanleihe, die Anpassung des Wandlungspreises sowie die teilweise Stundung von Zinszahlungen. Im Einzelnen sieht die Tagesordnung folgende Punkte vor:

    •  Verlängerung der Laufzeit der PREOS-Wandelanleihe um 5 Jahre bis zum 9. Dezember 2029;
    • Vollständige Stundung der am 9. Dezember 2023 fällig werdenden Zinsen und im Übrigen anteilige Stundung in Höhe von 5,5 % p.a. der zu den späteren Zinszahlungsterminen fällig werdenden Zinsen bis zum 9. Dezember 2029;
    • Verfall des Anspruchs auf Zahlung aufgelaufener und bis zum 9. Dezember 2029 gestundeter Zinsen bei Ausübung des Wandlungsrechts;
    • Anpassung des Wandlungspreises auf EUR 4,50 (vorbehaltlich u.a. einer Zustimmung durch die Hauptversammlung der PREOS und der Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals);
    • Verzicht der Anleihegläubiger auf ein etwaiges Kündigungsrecht, für den Fall, dass die Zahlung von Zinsen zum 9. Dezember 2023 nach den derzeit geltenden Anleihebedingungen nicht erfolgen würde; 
    • Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger.

    Dem Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat vorausgegangen war die Aufforderung eines Anleihegläubigers, eine Gläubigerversammlung abzuhalten.

    Die weiteren Einzelheiten zu den Punkten der Tagesordnung können der Aufforderung zur Stimmabgabe entnommen werden, die noch heute auf der Homepage der PREOS (https://www.preos.de) unter der Rubrik „Investor Relations“ unter dem Abschnitt „Wandelanleihe 2019/2024“ sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

     



    Ende der Insiderinformation

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