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    EQS-News  225  0 Kommentare FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Mitteilung nach § 43 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

    Für Sie zusammengefasst
    • JotWe und FloJulCosMar haben 25,07% der Stimmrechte an FORTEC Elektronik erworben.
    • Kein weiterer Stimmrechte-Erwerb in den nächsten 12 Monaten geplant.
    • Keine Einflussnahme auf Besetzung von Organen oder Änderungen in der Kapitalstruktur geplant.

    EQS-News: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
    FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Mitteilung nach § 43 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

    13.10.2023 / 11:15 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    FORTEC Elektronik AG: Mitteilung nach § 43 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

    Am 18. September 2023 haben uns die JotWe GmbH und die FloJulCosMar GmbH jeweils gem. § 33 Abs 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 15. September 2023, die Schwelle von 25 % überschritten und an diesem Tag 25,07 % betragen hat, da sich die beiden Aktionäre über die Ausübung der Stimmrechte aus den von ihnen gehaltenen Aktien verständigt und damit ihr Verhalten durch eine entsprechende Vereinbarung abgestimmt haben. Unter Bezugnahme auf diese Mitteilung hat uns Herr Joachim Wiegand als ultimate beneficial owner unter Anwendung von § 37 WpHG für die JotWe GmbH und die JotWe Beteiligungs GmbH & Co.KG in Übereinstimmung mit den Anforderungen nach § 43 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hinsichtlich ihrer Ziele und der Herkunft der Mittel, die für den Erwerb der Stimmrechte verwendet wurden, wie folgt informiert:

     

    • Langfristiges Investment: Mit dem Erwerb der Stimmrechte wird die Umsetzung strategischer Ziele verfolgt.
    • Kein Erwerb weiterer Stimmrechte in den nächsten zwölf Monaten: Innerhalb der nächsten zwölf Monate beabsichtigen sowohl Herr Joachim Wiegand als auch die JotWe GmbH oder die JotWe Beteiligungs GmbH & Co.KG nicht, weitere Stimmrechte an der FORTEC Elektronik AG zu erwerben.
    • Keine Einflussnahme auf die Besetzung von Organen: Derzeit streben weder Herr Joachim Wiegand als auch die JotWe GmbH oder JotWe Beteiligungs GmbH & Co.KG eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der FORTEC Elektronik AG an. Dies bedeutet, dass die bestehende Führungs- und Managementstruktur des Unternehmens unverändert bleiben wird.
    • Keine wesentlichen Änderungen in der Kapitalstruktur: Weder Herr Joachim Wiegand noch die JotWe GmbH oder JotWe Beteiligungs GmbH & Co.KG planen derzeit wesentliche Änderungen in Bezug auf die Kapitalstruktur der FORTEC Elektronik AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik. Die bestehende Finanzierungsstrategie und Dividendenpolitik bleiben unverändert.
    • Erwerb mit Eigenmitteln: Die Stimmrechtsanteile wurden von JotWe GmbH ausschließlich mit Fremdmitteln finanziert, die ihr von der JotWe Beteiligungs GmbH & Co.KG als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt wurden.  Die JotWe Beteiligungs GmbH & Co.KG hat das Gesellschafterdarlehen aus Eigenmitteln zur Verfügung gestellt.

     

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